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Aufsichtspflicht online: 

Eltern haften auch im Netz für ihre Kinder

26. Jun 2008 09:52
Können mehr als spielen: Jugendliche am Computer
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Sich als Vater oder Mutter am Computer und online schlechter auszukennen als die eigene Tochter, schützt vor Strafe nicht. Zu diesem Urteil kam nun das Münchner Landgericht.

Eltern haften auch für Fehltritte ihrer Kinder im Internet. Das gilt nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Landgerichts München sogar, wenn die Jugendlichen im Netz versierter sind als ihre Eltern.

Diese hätten ihre Tochter dort nicht unbeaufsichtigt schalten und walten lassen dürfen, entschieden die Richter im Fall einer 16-Jährigen, die 70 urheberrechtlich geschützte Kinderfotos für einen Film verwendet und diesen ins Internet gestellt hatte. Die Fotografin reichte daraufhin Klage ein.

Die Eltern müssen dem Landgericht zufolge nun Auskunft über die Verwendung der Bilder geben und Anwaltskosten von 490 Euro übernehmen, wie Gerichtssprecher Frank Tholl mitteilte. Über die Höhe eines möglichen Schadensersatzes werde später entschieden.

«Gefährlicher Gegenstand»

Die Eltern seien ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen, um vor Haftung geschützt zu sein, urteilte das Gericht. Auch das Argument, dass die Tochter durch einen Kurs in der Schule deutlich versierter mit dem Computer umgehe als ihre Eltern, nützte ihnen nicht. Sie hätten die 16-Jährige eingehend belehren müssen.

Dies sei nötig, da die Nutzung eines Computers mit Internetanschluss erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken berge. Er stehe insoweit einem «gefährlichen Gegenstand» im Sinne der Rechtssprechung gleich. Eltern müssten sich grundsätzlich darüber informieren, was ihre Kinder in ihrer Freizeit täten, entschieden die Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AP)

(Landgericht München, Aktenzeichen: 7 O 16402/07)

 
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