Beim Wechsel des Anbieters: 

netzeitung.deDSL am besten nicht selbst kündigen

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Sollte konstant bleiben: DSL-Anzeige am Bildschirm (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Sollte konstant bleiben: DSL-Anzeige am Bildschirm
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Wenn der neue Provider dem alten kündigt, geht meistens alles gut. Schaltet sich aber der Kunde ein, kann es problematisch werden, warnt eine Verbraucherschutzzentrale.

Beim Wechsel des Internet- und Telefonanbieters sollte die Kündigung des alten Vertrages über den neuen Provider laufen. Das empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf.

Kündigt der Kunde dagegen selbst, könnte dies den standardisierten Ablauf beim Anbieterwechsel stören. Darüber hinaus sollte das Vertragsformular des neuen Anbieters möglichst sorgfältig ausgefüllt werden, um Verwirrung und lange Wartezeiten beim Wechsel zu vermeiden.

Immer wieder komme es beim Wechsel des DSL-Anbieters zu Komplikationen, so die Verbraucherzentrale. Lässt sich der Anbieter für die Bereitstellung des Anschlusses mehr als drei Monate Zeit, sollte der Kunde eine letzte Frist von rund drei Wochen setzen - am besten per Einschreiben mit Rückschein.

Das gelte auch für den Fall, dass der Kunde von Technikern versetzt wird. In dem Schreiben sollte der Verbraucher erklären, dass er nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktritt. (dpa)