15. Mai 2008 08:45
Kontrolle ja, reinlesen nicht: Private E-Mails von Mitarbeitern gehen den Chef nichts an, auch dann nicht, wenn sie im Büro verboten sind. Hält er sich nicht daran, kann das ein teures Nachspiel haben.
Erlaubt der Arbeitgeber zudem die private Nutzung des PCs im Büro, seien persönliche Nachrichten erst recht für ihn tabu. Nach dem Fernmeldegeheimnis sind dann sowohl Inhalt als auch die Adressaten der E-Mails vor einer Überwachung geschützt. Hat der Chef die private E-Mail-Post seiner Mitarbeiter über das zulässige Maß hinaus ausspioniert, haben Betroffene Anspruch auf Unterlassung und in schweren Fällen auf Schadenersatz, erklären die Experten. Zudem können sie ihren Job dann innerhalb von 14 Tagen kündigen und als Ausgleich eine Abfindung verlangen. (dpa)