Cannabis fällt in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz. Ärtze dürfen deshalb nur den synthetisch hergestellten Cannabis-Wirkstoff Dronabinol verschreiben. «Ich habe alle schulmedizinischen Medikamente ausprobiert, aber die Nebenwirkungen waren inakzeptabel», sagt die 51-Jährige der Zeitung. Sie könne wegen der spastischen Lähmungen nachts kaum schlafen. Auch der Cannabis-Wirkstoff Dronabinol habe ihr keine spürbare Erleichterung gebracht.In einer medizinische Fachzeitschrift habe sie schließlich von der Cannabis-Therapie erfahren, sagte sie. Sie habe sich Gras besorgt und sich zwei bis dreimal die Woche aus den Blüten einen Tee gekocht. Das habe ihre Schmerzen und die starken Lähmungen gelindert. Die Bundesopiumstelle hatte bisher Anträge von Patienten, Cannabis als Medizin einsetzen zu dürfen, pauschal abgewiesen. (nz)