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Justizexperten stützen Ulla Schmidt

10. Jan 2007 10:31
Ulla Schmidt
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Experten aus dem Innen- und dem Justizministerium sehen keine Chancen für eine Verfassungsklage gegen die Gesundheitsreform: Die geplanten Änderungen bei den Privatversicherern seien grundgesetzkonform.

Thema: Gesundheitsreform
Im Streit um eine Reform der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat Bundes- Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) Rückendeckung aus dem Justiz- und Innenministerium erhalten. Die beiden Kabinettressorts halten das Projekt für verfassungsrechtlich unbedenklich, wie die «Frankfurter Rundschau» unter Berufung auf ein Gutachten der beiden Ministerien berichtet.

Der Verband der PKV hatte mehrfach behauptet, die geplante Reform – die unter anderem eine Mitnahmemöglichkeit von Altersrückstellungen bei einem Versicherungswechsel vorsieht – verstoße gegen das Grundgesetz. Dafür sehen die Experten der beiden Ministerien jedoch keine Anzeichen.

Die Neuregelung laufe mitnichten auf eine Enteignung der Unternehmen hinaus, urteilen die Fachleute. Sie erleichtere es vielmehr gerade Älteren, den Versicherer zu wechseln, und sei damit ein «gemeinwohlorientiertes (...) Ziel, das Grundrechtseingriffe an sich zu rechtfertigen vermag», zitierte die Zeitung aus dem Papier. Auch der so genannte Kontrahierungszwang – also die Verpflichtung von PKV-Anbietern, künftig Kunden ohne Risikoprüfung einen Basistarif anzubieten, sei «angemessen» und der PKV zuzumuten.

Einheitlicher GKV-Satz rechtens

Die Experten bezweifeln auch den von der Branche befürchteten «unzumutbar hohen Anstieg der Beitragssätze». Das sei nicht zu erwarten, hieß es. Die Stellungnahme des Justiz- und Innenressorts bedeutet auch einen Rückschlag für die CSU, die weiterhin vehement Änderungen bei der geplanten der Reform des PKV-Sektors verlangt. Die CSU wirft Schmidt vor, bei der Ausarbeitung des Gesetzes weiter zu gehen als im Sommer 2006 in den Eckpunkten vereinbart. Allerdings stehen der geplante Kontrahierungszwang und die geplante Portabilität von Altersrückstellungen schon in den Eckpunkten.

In dem Gutachten werden aber auch die Pläne im Hinblick auf die Gesetzliche Krankenversicherung überwiegend für rechtens erklärt, wie die Zeitung weiter berichtet. Sowohl die Zwangsgründung eines einzigen Kassen-Spitzenverbands liege im Ermessen des Gesetzgebers als auch die künftige Festlegung eines einheitlichen Beitragssatzes durch die Bundesregierung. Zudem würden in dem Papier Bedenken entkräftet, wonach durch die geplanten Neuerungen beim Insolvenzrecht Krankenkassen in großem Stil Finanzprobleme bekommen könnten. (nz)

 
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