10. Jan 2007 10:31
Experten aus dem Innen- und dem Justizministerium sehen keine Chancen für eine Verfassungsklage gegen die Gesundheitsreform: Die geplanten Änderungen bei den Privatversicherern seien grundgesetzkonform.
Im Streit um eine Reform der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat Bundes- Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) Rückendeckung aus dem Justiz- und Innenministerium erhalten. Die beiden Kabinettressorts halten das Projekt für verfassungsrechtlich unbedenklich, wie die «Frankfurter Rundschau» unter Berufung auf ein Gutachten der beiden Ministerien berichtet.Der Verband der PKV hatte mehrfach behauptet, die geplante Reform – die unter anderem eine Mitnahmemöglichkeit von Altersrückstellungen bei einem Versicherungswechsel vorsieht – verstoße gegen das Grundgesetz. Dafür sehen die Experten der beiden Ministerien jedoch keine Anzeichen.
Die Neuregelung laufe mitnichten auf eine Enteignung der Unternehmen hinaus, urteilen die Fachleute. Sie erleichtere es vielmehr gerade Älteren, den Versicherer zu wechseln, und sei damit ein «gemeinwohlorientiertes (...) Ziel, das Grundrechtseingriffe an sich zu rechtfertigen vermag», zitierte die Zeitung aus dem Papier. Auch der so genannte Kontrahierungszwang – also die Verpflichtung von PKV-Anbietern, künftig Kunden ohne Risikoprüfung einen Basistarif anzubieten, sei «angemessen» und der PKV zuzumuten.