netzeitung.deParteien planen Gesetz zu Patientenverfügungen

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Patientenverfügungen (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Patientenverfügungen
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Kranke sollen künftig verbindlich festlegen dürfen, wie lange ihre Ärzte lebenserhaltende Behandlungen vornehmen sollen. Union und SPD wollen dies gesetzlich regeln - noch gibt es jedoch unterschiedliche Initiativen.

SPD und Union plant laut einem Zeitungsbericht eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen. Einen Gesetzentwurf der Koalition werde es angesichts «grundlegender Differenzen» zwar nicht geben, stattdessen aber zwei unterschiedliche Anträge im Bundestag zu Beginn des Jahres 2007, berichtet der Berliner «Tagesspiegel». «Über alle Parteigrenzen hinweg» will man dann eine Mehrheit finden.

Für die Deutsche Hospiz Stiftung ist eine gesetzliche Regelung «mehr als nur überfällig». Bislang hätten Bundestag und Bundesregierung das Thema «auf die lange Bank geschoben».

Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vorgeschlagen, die Diskussion über eine gesetzliche Absicherung der Patientenverfügung in dieser Wahlperiode abzuschließen. Mit einer solchen Erklärung kann ein Patient Regelungen für die Fälle treffen, in denen es ihm nicht mehr möglich ist, selbst Wünsche für eine Behandlung zu äußern. Eine solche Verfügung enthält zum Beispiel eine Bestimmung, die es dem Arzt untersagt, künstliche Ernährung oder Beatmung weiterzuführen.

Apparate stoppen
Bisher existieren mehrere Initiativen: Ein Gesetzentwurf aus den Reihen der SPD schlägt vor, dass eine Patientenverfügung generell bindend sein soll, und zwar «unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung». Nur bei Zweifeln über den mutmaßlichen Patientenwillen solle ein Vormundschaftsgericht entscheiden.

Auch die Union will eine «grundsätzlich bindende» Patientenverfügung, wie es dem Bericht zufolge in einer Vorlage des Rechtspolitikers Wolfgang Bosbach (CDU) für die Fraktion heißt. Eine lebenserhaltende medizinische Maßnahme dürften die Ärzte aber nur «bei irreversiblen Grundleiden» abbrechen. Zudem sollen die Mediziner die Apparate stoppen dürfen, wenn Menschen über lange Zeit ohne Bewusstsein sind und dieses «mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit» niemals wiedererlangen werden. (nz)