24.11.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Bundesrat
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Trotz Widerstand einiger Länder im Bundesrat wurde mit der Entschuldung der Krankenkassen der erste Teil der Gesundheitsreform auf den Weg gebracht. Sachsen und Bayern fordern Änderungen des Gesetzes. Thema: Gesundheitsreform Gesundheitsverbände erstellen «Mängel-Liste» Zeitplan für Gesundheitsreform angezweifelt SPD lehnt Pauschale in Pflegeversicherung ab Kassen fürchten Pleiten mit Gesundheitsfonds
Mit Regeln zur Entschuldung der gesetzlichen Krankenkassen tritt der erste Teil der umstrittenen Gesundheitsreform bereits am 1. Januar 2007 in Kraft. Bayern, Sachsen und Baden- Württemberg hatten sich erfolglos gegen die Entschuldungsregeln gewehrt und vor einem deutlichen Anstieg der Versicherungsbeiträge gewarnt. Den Antrag Sachsens auf Anrufung des Vermittlungsausschusses lehnte die Ländermehrheit im Bundesrat am Freitag ab.
Die Koalition hatte die Schuldenregeln extra mit den Änderungen beim Arztrecht verbunden, damit sie nicht erst zum geplanten Reformstart am 1. April in Kraft treten können. Die Schulden müssen demnach bis Ende 2007, spätestens Ende 2008 abgebaut sein. Am stärksten im Minus sind mit 2,7 Milliarden Euro einzelne AOK. Die Kassen sollen ohne Schulden in den für 2009 geplanten Gesundheitsfonds starten.
«Kröten schlucken»Bayerns Sozialministerin Christa Stewens (CSU) und ihre sächsische Kollegin Helma Orosz (CDU) warnten vor Beitragssatzsteigerungen bei finanziell gut dastehenden Kassen 2007 durch Entschuldungshilfe für Not leidende Kassen. So werde es bei der AOK Sachsen eine Erhöhung um einen Prozentpunkt geben. «Dieses Gesetz hat auch etwas von Kröten schlucken», sagte Orosz. Bayern hatte im Rat Erfolg mit einem Entschließungsantrag, der das Gesetz aber nicht aufhalten kann. Darin kritisiert die Ländermehrheit das Gesetz und kündigt «weitere Schritte» bei der anstehenden Beratung über die Gesundheitsreform an.
Gesundheits-Staatssekretärin Marion Caspers-Merk (SPD) mahnte die Kritiker: «Solidarität ist keine Einbahnstraße.» Im Gegenzug erhielten betroffene Kassen ab 2009 durch den geplanten stärkeren Finanzausgleich zwischen den Kassen neue Mittel.
Freiere ArbeitsmöglichkeitenAls unumstritten erwies sich die Änderung des Arztrechts. Freiere Arbeitsmöglichkeiten und Honorarzuschläge sollen Abhilfe beim Medizinermangel auf dem Land und in Teilen Ostdeutschlands schaffen. So sollen sich Ärzte leichter zusammenschließen dürfen und auch jenseits der Grenzen ihrer regionalen Kassenärztlichen Vereinigung arbeiten können. Praxisärzte sollen Kollegen unbegrenzt anstellen können, die Gründung medizinischer Versorgungszentren mit mehreren Ärzten unter dem Dach eines gemeinsamen Trägers soll erleichtert werden.
Für Ärzte in Gebieten mit zu wenig Kollegen sind Zuschläge vorgesehen. In unterversorgten Gebieten dürfen sich künftig zudem Ärzte niederlassen, die älter sind als 55 Jahre. Auch die Altersgrenze von 68 Jahren soll bei regionalen Versorgungsengpässen fallen. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) begrüßte: «Mit den Neuregelungen im Vertragsarztrecht kommen wir dem Wunsch vieler Ärztinnen und Ärzte nach mehr Flexibilität und Entscheidungsfreiheit entgegen.» (nz)