netzeitung.dePrivate Kassen warnen vor «Enteignung»

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Untersuchung beim Augenarzt (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Untersuchung beim Augenarzt
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Die Privaten Krankenversicherer betrachten die Gesundheits-Einigung als politischen Kompromiss. Die geplante Mitnahme der Altersrückstellungen bei bestehenden Verträgen verstoße aber gegen das Grundgesetz. Thema: Gesundheitsreform Massive Kritik am Gesundheitskompromiss Gesundheitsfonds wird erneut verschoben Hintergrund: Der Gesundheitskompromiss Chronologie: Der lange Weg zum Kompromiss «Gutes Zeichen» für nächste Reformen: Merkel zufrieden mit Gesundheits-Einigung Machtspiele der Länder bei Gesundheit kritisiert

Die Privaten Krankenversicherungen (PKV) sind mit dem Gesundheitskompromiss, den die Große Koalition in der Nacht zum Donnerstag erzielt hat, nicht zufrieden. «Das ist heute sicher kein Freudentag für unsere Branche», sagte Joachim Ochs vom privaten Anbieter DKV am Donnerstag der Netzeitung. Zwar zeige die Einigung Fortschritte gegenüber dem, was am Anfang im Raum gestanden habe.

So sei die Mitnahme der Alterungsrückstellungen über die Systemgrenzen hinaus – also bei Wechseln von der PKV zu gesetzlichen Kassen – vom Tisch. «Aber das war ohnehin nur ein Gedanke, der nur halbdurchdacht war», sagte Ochs. Unklar sei, wie man mit den Rückstellungen hätte verfahren sollen, wenn der Versicherte später wieder von Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung zurückwechseln wolle.

«Verfassungswidriger Eingriff»
Innerhalb des PKV-Systems soll nach dem Willen der Großen Koalition künftig aber ein Wechsel unter Mitnahme der Rückstellungen möglich sein. Dabei wurde das Mitnahmerecht aber auf ein Rechenmodell reduziert: Rückstellungen sollen «bei Wechsel der Versicherungen im Umfang des Basistarifs anrechnungsfähig gestaltet» werden, beschloss die Große Koalition.

Ochs kritisierte die geplante Mitnahme: «Dieser Eingriff ist verfassungswidrig und damit rechtlich nicht haltbar. Das kommt einer Enteignung gleich und widerspricht dem Vertrauensschutz.» Allerdings ließen sich bei Neuverträgen Altersrückstellungen auf Grundlage des künftigen Basistarifs errechnen, räumte Ochs ein. Damit werde der Wettbewerb zwischen PKV-Anbietern verstärkt.

Kritiker sehen darin aber zugleich auch eine Bremse für den Wettbewerb: Für jemanden, der mehr abgeschlossen hat als den Basistarif und auch bei einer neuen Versicherung mehr Schutz möchte, könnte der Wechsel nämlich ein Verlustgeschäft werden.

Diesen Basistarif sollen die privaten Krankenkassen von 2009 an anbieten. Der neue Tarif soll in etwa so viel abdecken wie die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Ochs zweifelt aber an der Machbarkeit: «Der Basistarif soll das gleiche bieten wie der Leistungskatalog der GKV zum selben Preis, aber ohne Risiko-Auswahl – und zugleich sollen auch im Basistarif Alterungsrückstellungen gebildet werden. Ich frage mich, wie das alles gelingen soll», zeigte sich der DKV-Sprecher skeptisch.

Probleme nicht gelöst
Die Versicherer dürfen den Beitrag weiter vom Geschlecht und Alter des zu Versichernden abhängig machen. Er darf aber nicht höher sein als der Höchstbeitrag der gesetzlichen Versicherung – derzeit gut 500 Euro im Monat. Ochs bedauerte, dass die Große Koalition die «Chance verpasst» habe, auch in der GKV den Einstieg in eine kapitalgedeckte Finanzierung zu schaffen.

Jetzt bleibe abzuwarten, was aus der Einigung im Gesetzgebungsverfahren herauskomme. «Wir haben ja schon in den vergangenen Wochen immer wieder Vorschläge und Papiere gesehen, die dann zurückgezogen wurden», meinte Ochs.

Der PKV-Verband zog eine gemischte Bilanz des Gesundheitskompromisses. «Man muss anerkennen, dass der Kompromiss unter schwierigen politischen Bedingungen zu Stande gekommen ist. Man muss aber gleichzeitig sehen, dass die großen gesundheitspolitischen Probleme damit nicht gelöst werden», sagte der Direktor des Verbands, Volker Leienbach, im Sender N24.


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