Ärztekammer und SPD-Politiker: 

netzeitung.deAbschaffung der Praxisgebühr gefordert

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Praxisgebühr: Gestzlich bestätigt aber in der Kritik (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Praxisgebühr: Gestzlich bestätigt aber in der Kritik
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Als «gesundheitspolitischen Unsinn» bezeichnet der Vizepräsident der Bundesärztekammer die Praxisgebühr. Während die SPD-Gesundheitsministerin sie verteidigt, regt sich parteiinterner Widerstand.

Die Bundesärztekammer stellt sich gegen die Praxisgebühr. Trotz der gerichtlichen Bestätigung gibt es auch Stimmen aus der Politik, die die Abschaffung der Praxisgebühr fordern. Am Freitag plädierte SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach gegen die Abgabe. Die SPD scheint sich aber nicht einig - das ebenfalls SPD-geführte Gesundheitsministerium hält an der Zehn-Euro-Gebühr fest.

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hatte die Praxisgebühr 2004 eingeführt. Das Bundessozialgericht erklärte sie am Donnerstag für rechtens. Die Gebühr, die beim ersten Arztbesuch im Quartal fällig wird, sollte helfen, unnötige Behandlungen zu vermeiden. Allerdings sank die Zahl der Arztbesuche nur vorübergehend. Vergangenes Jahr zahlten die rund 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten gut 1,9 Milliarden Euro beim Arzt und Zahnarzt zu.

Ärzte-Vizepräsident Frank Ulrich Montgomery nannte die Gebühr in der «Neuen Osnabrücker Zeitung» «gesundheitspolitischen Unsinn». Die Patienten würden «nur abkassiert». Daher solle die Gesundheitsreform, zu der auch die Praxisgebühr gehört, grundsätzlich renoviert werden, verlangte der Ärzte-Funktionär: «Eine solche Reform, wie wir sie jetzt haben, darf es nie wieder geben.»

«Auf den Misthaufen der Geschichte»
Montgomery forderte auch die Abschaffung des Gesundheitsfonds nach der Bundestagswahl: «Er gehört auf den Misthaufen der Geschichte.» Er hoffe, dass die CDU zu ihren Beschlüssen vom Leipziger Parteitag 2003 stehe und ein prämienorientiertes Versicherungssystem einführe, sagte Montgomery, der langjähriges SPD-Mitglied ist.

Auch SPD-Experte Lauterbach forderte im «Kölner Stadt-Anzeiger» eine Abschaffung nach der Wahl. Es sei ein «Eintrittsgeld ohne jede Lenkungswirkung», kritisierte er. «Die Praxisgebühr stellt für einkommensschwache Versicherte eine starke Belastung dar. Zugleich empfinden gut verdienende freiwillig Versicherte die Gebühr als Unverschämtheit, weil sie ohnehin Spitzenbeiträge zahlen, aber als Privatpatienten keine Gebühr entrichten müssten.»

Vor Wegfall der Gebühr müssten die Ärztehonorare für Kassen- und Privatpatienten angeglichen werden, forderte Lauterbach. Die Honorare müssten so ausgestaltet werden, dass die Einnahmeausfälle bei der Praxisgebühr ausgeglichen würden.

Forderungen der Ärzte widersprechen sich
Vor dem jüngsten Gerichtsurteil hatten Ärztevertreter auch schon einmal über eine Erhöhung der Zuzahlung debattiert. So wurde erwogen, sie bei jedem Arztbesuch - und nicht nur beim ersten im Quartal - zu erheben. Darauf wies das Gesundheitsministerium hin. Ein Sprecher sagte, angesichts der «vielen, sich widersprechenden Forderungen äußern wir uns nicht». Die Praxisgebühr sei ein bestehendes Instrument der Gesetzlichen Krankenversicherung, sagte er.

Ein 64-jähriger Mann aus Bayern hatte vor dem Bundessozialgericht gegen die Praxisgebühr geklagt, war aber damit gescheitert. Das letzte Wort dazu wird nun voraussichtlich das Bundesverfassungsgericht haben. Der Kläger, unterstützt vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), kündigte den Gang nach Karlsruhe an. (AP/epd/nz)