18.06.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Patientenverfügung steht nun auf rechtlicher Grundlage
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Selbstbestimmung bis zum Lebensende, auch wenn es um die Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen geht. Das ist der Kern der gesetzlich verankerten Patientenverfügung, an die sich Angehörige und Ärzte gleichermaßen halten müssen.
Der Bundestag hat am Donnerstag eine gesetzliche Grundlage für die Patientenverfügung beschlossen - nach einer sechsjährigen Debatte. Nach einem Abstimmungsmarathon stimmten 317 Abgeordnete für den Entwurf der Gruppe um den SPD-Rechtspolitiker Joachim Stünker, 233 stimmten dagegen, fünf enthielten sich. Die anderen beiden Gesetzentwürfe erreichten keine Mehrheit. Zuvor hatte der Bundestag bereits mehrheitlich einen Antrag abgelehnt, in dem der Verzicht auf ein Gesetz gefordert wurde.
Künftig sind schriftliche Patientenverfügungen unabhängig vom Stadium der Erkrankung für Ärzte und Angehörige verbindlich. Das gilt auch, wenn der Patient, der sich nicht mehr äußern kann, in der Verfügung die Einstellung lebenserhaltender medizinischer Maßnahmen gefordert hat.
Passt die Verfügung nicht auf die aktuelle Krankheitssituation oder liegt keine Patientenverfügung vor, müssen Arzt und Betreuer des Kranken gemeinsam zu einer Entscheidung kommen. Vor allem dem Betreuer kommt die Aufgabe zu, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln und zu vertreten. Bei Uneinigkeit mit dem Arzt muss ein Vormundschaftsgericht entscheiden.
In jeder Phase des Lebens selber entscheidenBundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) begrüßte die Entscheidung. Endlich gebe es mehr Rechtsklarheit im Umgang mit Patientenverfügungen. Damit würden die berechtigten Erwartungen von Millionen Bürgern erfüllt. Die beschlossene Regelung enthalte zu Recht keine Einschränkung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. «Wir stellen sicher, dass die Menschen in jeder Phase ihres Lebens selbst entscheiden können, ob und wie sie behandelt werden möchten», sagte Zypries.
In der zunächst moderaten, zum Schluss aber emotionalen Debatte hatten Redner aller Fraktionen die Notwendigkeit eines Gesetzes betont. In einem Rechtsstaat hätten die Menschen Anspruch auf Rechtssicherheit, sagte Stünker. Diese Sicherheit gebe es bislang nicht. Zöller verwies darauf, dass auch die politische Debatte der vergangenen Jahre viele Bürger verunsichert habe.
Selbstbestimmung am LebensendeBeherrschendes Thema in der anderthalbstündigen Aussprache war die Selbstbestimmung am Lebensende. Dieses Grundrecht dürfe nicht gegen die Fürsorge für Kranke ausgespielt werden, sagte der Experte für Palliativmedizin der FDP-Fraktion, Michael Kauch.
Vom Selbstbestimmungsrecht könne ein Mensch nur Gebrauch machen, wenn er aufgeklärt sei, betonte Bosbach. Nach seinem Entwurf musste der Abfassung einer Patientenverfügung, die in jeder Krankheitsphase gelten soll, eine ärztliche Beratung vorausgehen. Katrin Göring-Eckardt (Grüne) sagte, vor allem die Vertrauensperson des Kranken müsse gestärkt werden. Sie müsse dem Patientenwillen Gehör verschaffen.
Angst vor unwürdigem Ende vermindertLuc Jochimsen (Linke) sagte, jeder, der eine Patientenverfügung verfasst habe, müsse sicher sein können, dass sie umgesetzt werde. Auch Jerzy Montag (Grüne) betonte, am häufigsten hätten die Menschen Angst, «zum Schluss an Schläuchen zu hängen». Mit einer hohen Verbindlichkeit von Patientenverfügungen, wie sie der Stünker-Entwurf vorsehe, könne dieser Angst begegnet werden.
Die Deutsche Hospiz Stiftung begrüßt den Beschluss des Bundestages, kritisiert aber die Regelung im Detail. «Wir haben zwar jetzt ein Gesetz, das besser ist als keins. Als Schulnote würde man aber nur ein 'gerade versetzt' vergeben», erklärte der Geschäftsführende Stiftungsvorstand Eugen Brysch (AP/epd/nz)