Eine Rechnung, aber keine Entscheidung über die leidige Vormundschaft präsentierte ein US-Gericht nun Sängerin Britney Spears.
Britney Spears muss ihren Anwälten für deren Leistungen bis zum 31. März 372.500 Dollar Honorar zahlen. Das hat die Beauftragte des Obergerichts in Los Angeles, Reva Goetz entschieden. Sie vertagte zugleich eine Entscheidung darüber, die Geschäfte der Sängerin unter ihre Treuhänderschaft zu stellen.
Darüber soll am 31. Juli entschieden werden, wenn es auch darum geht, ob Spears unter permanente Vormundschaft ihres Vaters James gestellt wird. Der Sorgerechtstreit um ihre beiden Kinder hat Spears erst Mitte März 375.000 Dollar für die Anwaltskosten ihres Exmanns Kevin Federline gekostet.(AP)