Satire oder nur geschmacklos?: Harald Schmidt unterliegt vor Gericht27. Mrz 2008 09:29  |  Harald Schmidt | Foto: WDR/ARD/Görgen |
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Der Entertainer mit einer Pistole am Kopf - so wollte sich Harald Schmidt nicht abgebildet sehen. Er wehrte sich juristisch gegen ein Buchcover.
Harald Schmidt hat sich vor dem Münchner Landgericht vergeblich gegen Satire aus zweifelhafter Quelle zur Wehr gesetzt. Wie das Gericht nun mitteilte, hob es eine von dem Fernsehstar erwirkte Verfügung gegen den Vertreiber eines Büchleins auf. Auf dem Deckel des Büchleins ist den Angaben zufolge gezeichnet, wie sich Schmidt eine Pistole an den Kopf hält. Darüber steht «Tod dem Satiriker». Die Entscheidung, die Verfügung aufzuheben, begründete Gerichtssprecher Tobias Pichlmaier damit, dass der Vertreiber des Buches nicht prozessfähig sei. Er könne «für den Unfug, den er treibt, nicht zur Verantwortung gezogen werden». Schmidt hatte die Verfügung gegen den Vertrieb des Buches den Angaben zufolge mit seinem Recht am eigenen Bild begründet.(AP)
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