Netzeitung Logo

 
DruckenVersenden
 

Van Almsick klagt gegen Paparazzi-Fotos

13. Nov 2007 10:55
Franziska van Almsick und Jürgen Harder
Bild vergrößern
Vor zwei Jahren waren heimliche Fotos von Franziska van Almsick und ihrem Lebensgefährten in diversen Zeitschriften erschienen. Nun wird über die Klage der ehemaligen Schwimmerin verhandelt.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird in den kommenden Tagen erneut über die Veröffentlichung von Paparazzi-Fotos entscheiden. Am Dienstagmorgen hat die Verhandlung über die Klage der Ex-Schwimmerin Franziska van Almsick begonnen, die sich gegen die Veröffentlichung von Ferienfotos wendet, die von ihr und ihrem damals neuen Lebensgefährten Jürgen Harder im Sommer 2005 heimlich auf Sardinien aufgenommen wurden. Sie verlangt Unterlassung. Die Zeitschriften «Bunte» und «Neue Revue» hatten die Bilder veröffentlicht.
Mehr in der Netzeitung:
  • Van Almsick vom Mutter-Stress überrascht 06. Nov 2007 16:53
  • Van Almsick auf Madonnas Spuren 10. Jul 2007 13:52, ergänzt 14:24
  • Van Almsick ist ihren Weltrekord los 27. Mrz 2007 11:36, ergänzt 13:21
  • Der für das Presserecht zuständige sechste Zivilsenat des BGH hat bereits in anderen Fällen die Veröffentlichung heimlich aufgenommener Bilder von Lebensgefährten Prominenter verboten.

    So setzte die Schweizer Freundin von Herbert Grönemeyer im Juni dieses Jahres durch, dass die Aufnahmen von ihr und Grönemeyer in einem Café und beim Stadtbummel in Rom nicht veröffentlicht werden dürfen. Der BGH bewertete den Persönlichkeitsschutz höher als die Pressefreiheit und erklärte, die Freundin des prominenten Musikers werde in einer erkennbar privaten Situation gezeigt.

    Im Juli gab der BGH auch dem Torwart Oliver Kahn Recht, der gegen die Veröffentlichung eines Ferienfotos von ihm und seiner Freundin Verena Kerth geklagt hatte.

    Auch Prinzessin Caroline klagte

    Das sogenannte Caroline-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg vom 24. Juni 2004 hat eine neue Grenze für die Veröffentlichung von Bildern Prominenter gesetzt. Die Prinzessin hatte dagegen geklagt, dass Zeitschriften 1993 und 1997 Fotos veröffentlichten, die sie beim Reiten, Radfahren oder Einkaufen zeigen.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte 1999 ihre Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen. Die Straßburger Richter entschieden dagegen, dass die Veröffentlichung der Bilder gegen den Schutz des Privat- und Familienlebens nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen. (AP)

     
    DruckenVersenden
    • Bookmark:
    • Mister Wong Webnews Yigg Linkarena Google My Space Del.icio.us Oneview Facebook Twitter
     
    Mehr Bilder aus dem Showbiz
    Mehr Bilder aus dem Showbiz
    Zum Wissenstest

    Alle Wissenstests

     
    Doppelt soviele Filme im Wettbewerb : 
    Mehr Konkurrenz beim «Oscar»
    David Fincher bringt Netzwerk auf die Leinwand: 
    Wie alles begann oder: Facebook, der Film
    Zum Wissenstest

    Alle Wissenstests

    Live Top 5
    netzeitung.de auf Ihrer iGoogle-Seite
    Sie müssen JavaScript aktiviert und Flash 8 installiert haben, um diese Seite in vollem Umfang nutzen zu können.
    •  Berlin 16°
    •  Hamburg 15°
    •  Köln 16°
    •  Frankfurt 19°
    •  Stuttgart 16°
    •  München 17°
    Aus anderen Ressorts
    Anzeigen:
    Zur Autogazette

    Geschäftsführer: Robert Rischke | Chefredakteurin: Domenika Ahlrichs | Impressum | Datenschutz
    NZ Netzeitung GmbH · Karl-Liebknecht-Str. 29 · 10178 Berlin · Tel.: 030 23 27 6840 · Fax: 030 23 27 6874
    Alle Rechte © 2009 NZ Netzeitung GmbH
     
    Vermarktung: DZH Online Media Sales Group GmbH
     
    IT & Security by Procado
     
    [ai:ti]-Quotes&Charts: IT Future AG
    Quellen der Börsendaten: IT Future AG, Standard&Poor's Comstock Inc. und weitere.