13. Nov 2007 10:55
Vor zwei Jahren waren heimliche Fotos von Franziska van Almsick und ihrem Lebensgefährten in diversen Zeitschriften erschienen. Nun wird über die Klage der ehemaligen Schwimmerin verhandelt.
Der für das Presserecht zuständige sechste Zivilsenat des BGH hat bereits in anderen Fällen die Veröffentlichung heimlich aufgenommener Bilder von Lebensgefährten Prominenter verboten. So setzte die Schweizer Freundin von Herbert Grönemeyer im Juni dieses Jahres durch, dass die Aufnahmen von ihr und Grönemeyer in einem Café und beim Stadtbummel in Rom nicht veröffentlicht werden dürfen. Der BGH bewertete den Persönlichkeitsschutz höher als die Pressefreiheit und erklärte, die Freundin des prominenten Musikers werde in einer erkennbar privaten Situation gezeigt.
Im Juli gab der BGH auch dem Torwart Oliver Kahn Recht, der gegen die Veröffentlichung eines Ferienfotos von ihm und seiner Freundin Verena Kerth geklagt hatte.