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Lupe Dieter Bohlens teure «Kunst»

Ein Gericht hat geprüft, ob Dieter Bohlens Tätigkeit als Juror der RTL-Show «DSDS» künstlerischer Natur ist. Die Entscheidung ist gefallen, und nun wird der Sender zur Kasse gebeten.

Dieter Bohlen und die anderen Juroren der RTL-Show «Deutschland sucht den Superstar» sind künstlerisch tätig. Das hat das Sozialgericht in Köln am Montag entschieden. Ungeachtet des Niveaus sei in Ansätzen eine freie schöpferische Gestaltung zu erkennen, urteilten die Richter.

Somit muss der Fernsehsender RTL für die Arbeit der Juroren Sozialabgaben in Höhe von rund 173.000 Euro an die Künstlersozialkasse zahlen. In dem Fall war es um Sendungen in den Jahren 2002 bis 2006 gegangen. RTL hatte die Zahlung der Abgaben verweigert, weil die Juroren nach Meinung des Senders nur als Experten, nicht aber als Künstler tätig gewesen seien.

Die Künstlersozialkasse finanziert sich aus den Beitragszahlungen der Mitglieder, aus Zuschüssen des Bundes und Pflichtabgaben der Unternehmen, die künstlerische Beträge verwerten. Gemäß Künstlersozialversicherungsgesetz gilt als Künstler, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. (dpa/AP)