08.06.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Gemeinnützige Arbeit oder Haftstrafe
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Eine Autofahrt unter Drogeneinfluss hat für Popstar George Michael weniger heftige Konsequenzen als erwartet. Die Richterin ließ Milde walten.
Dem britischen Popstar George Michael bleibt der angedrohte Gefängnisaufenthalt wegen einer Drogenfahrt durch London erspart. Die zuständige Richterin erklärte am Freitag, sie erwäge nur eine Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird, oder auch eine Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit, berichtete der Sender BBC.
Der 43-Jährige soll im vergangenen Oktober unter dem Einfluss von Partydrogen und Medikamenten Auto gefahren sein. Der frühere Wham-Sänger war an einer Kreuzung im Norden Londons zusammengesackt hinter dem Steuer aufgefunden worden.
Der Star, der in einem dunklen Anzug zu dem Gerichtstermin erschien, hatte zuvor bereits gestanden, unter dem Einfluss von Medikamenten gefahren zu sein. Er hatte dies zugleich bedauert und erklärt, er sehe ein, falsch gehandelt zu haben. Bei einer Blutuntersuchung waren Spuren von Schlafmitteln, Antidepressiva und flüssigem Ecstasy gefunden worden.
Michael gibt am Samstag und Sonntag (9. und 10. Juni) ein mit Spannung erwartetes Konzert im neuen Wembley-Stadium in London. (dpa)