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James Browns Witwe vor Gericht

02. Feb 2007 12:17
James Browns Witwe: Tomi Rae Hynie
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James Browns Witwe klagt um die Hälfte des Vermögens und Zutritt zum Anwesen des Sängers. Den Kindern des verstorbenen «Mister Dynamite» gefällt das natürlich gar nicht.

Kurz nach dem Tod von James Brown im Dezember 2006 war Tomi Rae Hynie aus ihrem eigenen Haus ausgesperrt worden. Nun will die Witwe des Soulsängers den Zutritt zu dem Anwesen in South Carolina einklagen, ebenso wie die Hälfte von Browns Vermögen.

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Hynies Anwalt Robert Rosen sagte, bei einer Anhörung am Donnerstag habe sie darum gebeten, wenigstens den «privaten Besitz» von sich und ihrem fünfjährigen Sohn aus der Villa holen zu dürfen. Dazu zählten unter anderem Möbel.

«Sie hat nicht mal darum gebeten, dort leben zu können», so Rosen. Browns Anwalt und Vermögensverwalter Buddy Dallas entgegnete, Hynie habe ihn nie darum gebeten, die Sachen zurück zu bekommen.

Gutes Recht oder Erbschleicherei

«Sie hat mich nie gefragt», so Dallas. «Sie benutzt dazu lieber ein Filmteam und einen Prozess. Ich bin sicher, dass das Gericht diesen Fall untersuchen wird und einen fairenn Entschluss fällen wird.» Weder aus Dallas' Aussagen noch aus den Gerichtspapieren geht hervor, wieviel das Anwesen des Sängers wert ist.

Die Witwe selbst sagt: «Ich habe einen langen harten Kampf um die Rechte meines Mannes, meines Kindes und meine eigenen hinter mir. Ich bin seine Frau. Es ist mein Zuhause.»

Witwe und Sohn nicht im Testament

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Hynie, die ehemals Background-Sängerin bei Brown gewesen war, und deren Sohn tauchen nicht im Testament des Musiker auf. Sein Vermögen, inklusive Kleider, Juwelen und diverse Jachten, soll zwischen Browns sechs erwachsenen Kindern aufgeteilt werden.

Des Weiteren behaupten die Anwälte des Sängers, Hynie sei rechtmäßig nie Browns Frau gewesen, da sie zum Zeitpunkt der Eheschließung 2001 noch mit einem anderen Mann verheiratet gewesen sein soll. Diese Ehe habe sie zwar später annulieren lassen, doch Brown und sie hätten sich anschließend nicht erneut trauen lassen.

«Bei den Anhörungen könnte es ordentlich krachen», sagt Rosen. Der Anspruch der Kinder auf das Erbe habe mehr Gewicht als die Behauptungen der Witwe, halten die Anwälte dagegen. Anhörungen zu beiden Klageschriften werden am 9. Februar in Aiken County statt finden. (nz)

 
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