29.09.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Robbie Williams
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Auf der Bühne zeigt Robbie Williams gerne viel Haut. Anders im Privatleben: Bilder des kickenden Sängers in Feinripp dürfen nicht mehr gezeigt werden.
Popstar Robbie Williams hat erfolgreich einen «Moment der Abgeschiedenheit» verteidigt. Der 32-Jährige hat die weitere Veröffentlichung eines Fotos untersagt, dass ihn beim Wechseln seiner Unterwäsche zeigt. Das Berliner Landgericht gab der Klage des Sängers auf Unterlassung mit Hinweis auf die Privatsphäre statt. Das Foto war in einer Berliner Boulevardzeitung unter der Überschrift «So strippte und kickte der Popstar» gedruckt worden.
Williams hatte vor seinem Auftritt im Berliner Olympiastadion ein örtliches Fußballstadion für ein privates Fußballspiel gemietet. Weil die Umkleidekabinen gesperrt waren, musste sich der Superstar am Rande des Spielfeldes umziehen, nicht ahnend, dass er in Unterwäsche von einem Fotografen mit Teleobjektiv abgelichtet wurde. Williams habe das Spiel bewusst unter Ausschluss der Öffentlichkeit veranstaltet und die Presse nicht informiert, so die Kammer in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag.
Das Argument der Anwälte des Blattes, Williams ziehe sich auch auf der Bühne gelegentlich aus, wies das Gericht mit der Begründung zurück, dass der Sänger in diesem Fall aber die Privatsphäre gewählt habe. «Williams hatte bewusst und absolut gewollt den Ort der Abgeschiedenheit gewählt und fühlte sich völlig unbeobachtet», wiederholte eine Mitarbeiterin der Pressestelle die Argumentation. (nz)