09.05.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Jil Sander
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Hartes Urteil gegen die Frau, die die Modemacherin Jil Sander jahrelang mit Mord bedrohte: Die 33-Jährige muss ins Gefängnis - und in eine psychiatrische Klinik.
Die Staatsanwaltschaft hatte nur sechs Monate Haft auf Bewährung gefordert, doch das Hamburger Landgericht entschied anders: Eine 33-Jährige, die Modeschöpferin Jil Sander und deren Lebensgefährtin jahrelang bedroht hatte, muss für ein Jahr und drei Monaten ins Gefängnis.
Außerdem ordnete das Gericht an, dass sie in eine psychiatrische Klinik überwiesen wird. Die geständige Frau hatte Sander fünf Jahre lang telefonisch und in Briefen bedroht, weil sie sich nach eigenen Angaben in sie verliebt hatte. Laut einem Gutachten leidet die Frau, die der Designerin nie begegnet ist, unter Wahnvorstellungen.
«Nicht einsichtsfähig»Der Vorsitzende Richter begründete das Urteil mit den Worten: «Sie ist krank und nicht einsichtsfähig». Im Verlauf des Prozesse hatte die 33-Jährige erklärt, dass die Modeschöpferin sie mit rund 300 Anrufen belästigt und ihr Leben zerstört. Dem Gericht zufolge sei diese Behauptung abstrus. «Jil Sander hat Ihnen weder einen Brief geschrieben, noch Sie jemals angerufen», erklärte der Richter. Das Gericht billigte der Stalkerin wegen ihrer Krankheit zwar eine Strafmilderung zu. Anders als Verteidigung und Staatsanwaltschaft sahen die Juristen auch eine deutliche Steigerung in den Taten der Angeklagten.
Die Frau ist wegen einer versuchten gefährlichen Körperverletzung vorbestraft und zudem gegen einen Nachbarn handgreiflich geworden. Daher sah das Gericht eine Einweisung in die Psychiatrie als notwendig an. Eine Bewährungsstrafe lehnten die Richter mit Verweis auf die mangelnde Einsichtsfähigkeit der Angeklagten ab. Die 62-jährige Jil Sander musste nicht als Zeugin aussagen und erschien auch nicht zur Urteilsverkündung.(nz)