netzeitung.deProzess-Auftakt: Türck lehnt Richter ab

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Andreas Türck (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Andreas Türck
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Die Verteidigung von Andreas Türck begann offensiv und bezeichnete das Gericht als befangen. Das angebliche Vergewaltigungs-Opfer, im Antrag auch noch als Kokserin dargestellt, brauchte da eine Pause. Thema: Der Türck-Prozess Richterin rügt ersten Zeugen

Zum Auftakt des Vergewaltigungsprozesses gegen Ex-TV-Moderator Andreas Türck hat dessen Verteidigung die Richter des Landgerichts Frankfurt als befangen abgelehnt.

Der Vorwurf: Die Juristen hätten im Zwischenverfahren schwere Ermittlungsfehler der Staatsanwaltschaft ignoriert, so Türcks Verteidigerin Susanne Wagner am Dienstag vor Gericht.

Zur Begründung las die Anwältin Telefonprotokolle der Polizei vor, die auf einen starken Drogen- und Alkoholkonsum der angeblich von Türck vergewaltigten Frau schließen lassen könnten. Der 36-Jährige selbst machte von seinem Schweigerecht Gebrauch, und sagte nur: «Ich lege Wert auf die Feststellung, dass ich unschuldig bin.»

Zeugin unter Druck
Türck soll vor drei Jahren in Frankfurt eine damals 26 Jahre alte Bankkauffrau zum Oralsex gezwungen haben. Die mittlerweile 29-Jährige ist Nebenklägerin in dem Prozess und war im Verhandlungssaal. Sie soll kommende Woche als Zeugin gehört werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen in dem Vergewaltigungsfall im August 2002 zunächst gestoppt, um ein anderes Verfahren um Drogenhandel nicht zu gefährden, aus dem die Türck belastenden Telefonmitschnitte stammten. Die Frau hatte den TV-Moderator nicht angezeigt. Als sie mit einem Bekannten telefonierte, dessen Apparat überwacht wurde, stießen die Ermittler auf den Fall.

Voll auf Verurteilungskurs«?
«Die Staatsanwaltschaft entschied sich in der Stunde Null gegen die Sicherung objektiver Beweismittel», sagte Anwältin Wagner nun. So habe es unter anderem keine ausreichenden Untersuchungen zum Drogenkonsum oder zu den Verletzungen des angeblichen Opfers gegeben. Dazu verlas die Verteidigerin SMS-Mitteilungen von und an die 26-Jährige in den Tagen vor der Tatnacht vom 24. auf den 25. August 2002. Demnach habe sich die Frau in den Tagen davor in einem sehr schlechten körperlichen Zustand befunden und sich mehrfach übergeben. Am 24. August habe es geheißen, dass es ihr immer noch nicht gut gehe, dass sie sich übergeben und Blut gespuckt habe. Am 25. August um 01.08 Uhr habe ein Freund eine SMS erhalten, dass die Nebenklägerin «voll» sei und heule.
Staaranwaltschaft verblüfft
Dennoch sei im Zwischenverfahren ein beantragtes Gutachtens zum Blutalkohol abgelehnt worden. Sie schloss mit der These: Das Gericht sei «voll auf Verurteilungskurs», zumal auch die geplante Reihenfolge der Zeugenvernehmungen eine für Türck ungünstige Dramaturgie erkennen lasse.

Nach rund einer Stunde musste die Sitzung unterbrochen werden, weil die als Nebenklägerin auftretende Frau sich erholen musste. Über die Befangenheit der Richter entscheidet nun eine andere Kammer des Gerichts, der Prozess wurde zunächst fortgesetzt. Die offensichtlich von dem 56 Seiten starken Antrag überraschte Staatsanwaltschaft erklärte, eine dezidierte Stellungnahme sei wegen des Umfangs nicht möglich. Allerdings seien Erkenntnisse aus der Telefonüberwachung grundsätzlich nicht verwertbar. Die Anträge seien unbegründet.

Und auch der erste Zeuge überraschte...
Später wurde dann noch der erste Zeuge vernommen. Dessen Vernehmung begann mit einer Überraschung: Der 37-Jährige erklärte zunächst, er sei seit zwei Jahren nicht mehr mit Türck befreundet, da sie «die gleichen Interessen bei einer Frau» gehabt hätten. Sodann erfuhren der erstaunte Zeuge und die Richter, dass die Staatsanwaltschaft inzwischen ein Verfahren wegen versuchter Strafvereitelung gegen ihn eingeleitet habe. Seiner Aussage zufolge überraschte ihn der von ihm beobachtete Oralsex.

Er habe dabei aber keine Anzeichen von Gewaltanwendung merken können. Danach habe die junge Frau ihre Freundin sinngemäß gefragt «Möchtest du mal Andreas Türck schmecken?» und habe ihr einen Zungenkuss gegeben.(nz)