08.08.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Andreas Türck
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Zehn Verhandlungstage sind für den Vergewaltigungsprozess gegen TV-Star Andreas Türck vorgesehen. Gleich zu Beginn wird ein Tatzeuge aussagen.
Gleich am ersten Tag des am morgigen Dienstag beginnenden Prozesses gegen den TV-Moderator Andreas Türck wird ein Tatzeuge aussagen. Der Mann war nach laut Staatsanwaltschaft bei der nächtlichen Kneipentour im August 2002 dabei, nach der Türck eine 26 Jahre alte Bankkauffrau mit Gewalt zum Oralsex gezwungen haben soll.
Die 27. Strafkammer des Frankfurter Landgerichts - den Vorsitz hat Richterin Bärbel Stock - hat zunächst 13 Zeugen geladen und zehn Verhandlungstage angesetzt. Dem wegen Vergewaltigung und Körperverletzung angeklagten 36-Jährigen droht eine Haftstrafe von zwei bis 15 Jahren. Türck hatte die Tat stets abgestritten, ist aber seitdem nicht mehr als TV-Moderator zu sehen gewesen. Seine Verteidigerin Susanne Wagner wollte sich vor Prozessbeginn nicht öffentlich äußern.
Die zum Tatzeitpunkt 26-Jährige, die Türck vergewaltigt haben soll, tritt im Prozess als Nebenklägerin auf. Die aus Frankfurt stammende Frau soll in der kommenden Woche als Zeugin aussagen. Sie hatte Türck nicht bei der Polizei angezeigt, sondern nur einem Freund von der Tat berichtet, dessen Telefon aber von der Polizei abgehört worden war. Ihrer Aussage ist laut Staatsanwältin Nadja Niesen zentral für den Prozess. (nz)