Die Veröffentlichung von Bildern, auf denen sie mit kahlem Kopf zu sehen war, soll der entscheidende Anstoß für den Kampf der Prinzessin gegen Paparazzi-Fotos gewesen sein. Der Straßburger Gerichtshof hatte am 24. Juni 2004 entschieden, dass die Veröffentlichung von Fotos aus dem Privatleben Carolines gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße, die den Schutz des Privat- und Familienlebens garantiert.
Die Richter widersprachen damit der deutschen Rechtsprechung, vor allem einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, wonach Prominente als Personen der Zeitgeschichte die Veröffentlichung von Bildern mit gewissen Einschränkungen auch ohne ihre Einwilligung hinzunehmen haben.
Mit der Entscheidung des Straßburger Gerichts ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts allerdings nicht aufgehoben worden. Die Bundesregierung hatte das Straßburger Urteil nicht angefochten. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger hatte dieses Urteil als einen «Freibrief für Zensur» kritisiert. (nz)