netzeitung.deAußergerichtliche Einigung nach «Caroline-Urteil»

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Caroline von Monaco (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Caroline von Monaco
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Der Rechtsstreit zwischen Prinzessin Caroline von Monaco und Deutschland ist außergerichtlich beigelegt worden. Die Bundesregierung zahlt 115.000 Euro Entschädigung an die 48-Jährige.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat am Donnerstag offiziell die Akten im Streit um die Veröffentlichung von Paparazzi-Fotos aus dem Privatleben von Prinzessin Caroline von Monaco geschlossen. Das teilte das Anwaltsbüro Matthias Prinz in Hamburg auf Anfrage der Nachrichtenagentur AP mit.

Prinz zufolge haben sich die Anwälte mit dem Bundesjustizministerium in diesem Jahr außergerichtlich geeinigt. Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag mitteilte, zahlt die Bundesregierung der Prinzessin 115.000 Euro für die Kosten des Prozesses sowie immaterielle Schäden.

Die monegassische Prinzessin hatte ursprünglich mehr als 140.000 Euro für die Prozesskosten und 50.000 Euro Entschädigung gefordert.

Die umstrittenen Fotos, die Caroline von Monaco beim Reiten, Radfahren oder Einkaufen zeigten, waren bereits 1993 und 1997 in der «Bunten», der «Freizeit Revue» und der «Neuen Post» erschienen.

Straßburg contra Karlsruhe
Die Veröffentlichung von Bildern, auf denen sie mit kahlem Kopf zu sehen war, soll der entscheidende Anstoß für den Kampf der Prinzessin gegen Paparazzi-Fotos gewesen sein.

Der Straßburger Gerichtshof hatte am 24. Juni 2004 entschieden, dass die Veröffentlichung von Fotos aus dem Privatleben Carolines gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße, die den Schutz des Privat- und Familienlebens garantiert.

Die Richter widersprachen damit der deutschen Rechtsprechung, vor allem einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, wonach Prominente als Personen der Zeitgeschichte die Veröffentlichung von Bildern mit gewissen Einschränkungen auch ohne ihre Einwilligung hinzunehmen haben.

Mit der Entscheidung des Straßburger Gerichts ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts allerdings nicht aufgehoben worden. Die Bundesregierung hatte das Straßburger Urteil nicht angefochten. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger hatte dieses Urteil als einen «Freibrief für Zensur» kritisiert. (nz)