Außergerichtliche Einigung nach «Caroline-Urteil»
Die monegassische Prinzessin hatte ursprünglich mehr als 140.000 Euro für die Prozesskosten und 50.000 Euro Entschädigung gefordert.
Die umstrittenen Fotos, die Caroline von Monaco beim Reiten, Radfahren oder Einkaufen zeigten, waren bereits 1993 und 1997 in der «Bunten», der «Freizeit Revue» und der «Neuen Post» erschienen.
Der Straßburger Gerichtshof hatte am 24. Juni 2004 entschieden, dass die Veröffentlichung von Fotos aus dem Privatleben Carolines gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße, die den Schutz des Privat- und Familienlebens garantiert.
Die Richter widersprachen damit der deutschen Rechtsprechung, vor allem einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, wonach Prominente als Personen der Zeitgeschichte die Veröffentlichung von Bildern mit gewissen Einschränkungen auch ohne ihre Einwilligung hinzunehmen haben.
Mit der Entscheidung des Straßburger Gerichts ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts allerdings nicht aufgehoben worden. Die Bundesregierung hatte das Straßburger Urteil nicht angefochten. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger hatte dieses Urteil als einen «Freibrief für Zensur» kritisiert. (nz)

