Ernst August zu 445.000 Euro Strafe verurteilt
25.11.2004
Herausgeber: netzeitung.de
Dafür verurteilte ihn das Gericht zur Zahlung von 178 Tagessätzen von 2500 Euro, insgesamt also 445.000 Euro. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Ernst August den Hotel- und Diskothekenbetreiber Josef Brunlehner im Januar 2000 in Kenia mit einem gefährlichen Werkzeug brutal zusammengeschlagen hat. Oberstaatsanwalt Rainer Gundlach wies in seinem Plädoyer aber auch auf eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten hin. Es sei möglich, dass der - nicht anwesende - Angeklagte bei seinem Angriff auf den Hotelier unter einer «tiefgreifenden Bewusstseinsstörung» gelitten habe, sagte Gundlach.
Daher könne es sein Mandant auch nicht ausschließen, bei dem Vorfall auf der kenianischen Insel Lamu im Januar 2000 mit einem Gegenstand zugeschlagen zu haben, den ihm jemand in die Hand gedrückt habe. Der Prinz bedauere den Vorfall zutiefst. Die Verteidigung schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu einer Geldstrafe dann an.
Nach der Prügelei habe er Blut gespuckt und per Flugzeugtransport auf die Intensivstation gebracht werden müssen.
Einem Attest zufolge, das der Vorsitzende Richter Klaus-Ulrich Krüger verlas, erlitt Brunlehner schwere Brustverletzungen durch zahlreiche Prellungen, Wunden und Hämatome. Der Hotelier berichtete zudem, Prinz Ernst August habe ihn als «deutsches Schwein», «Zuhälter» und «Drogenhändler« beleidigt und ihm nach dem Überfall angedroht, «mich von der Mafia umbringen zu lassen». Zwei Wochen vor Prozessbeginn hätten ihn erneut anonyme Anrufer bedroht und verlangt, er solle nicht zum Prozess nach Hannover reisen.
Der Prinz hatte eingeräumt, der Fotografin «mit einem weichen Lackschuh einen leichten Tritt versetzt» zu haben. Ernst August musste sich in dem Berufungsprozess wegen Beleidigung, Körperverletzung und Bedrohung verantworten.
In erster Instanz war er im Dezember 2001 zu acht Monaten Bewährungsstrafe und 500.000 Mark Geldbuße verurteilt worden. (nz)

