netzeitung.deErnst August zu 445.000 Euro Strafe verurteilt

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Ernst August von Hannover und Ehefrau Caroline (Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Ernst August von Hannover und Ehefrau Caroline
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Weil er einen Hotelier verprügelt hat, muss Prinz Ernst August nun zahlen. Der Staatsanwalt stellte auch eine «tiefgreifende Bewusstseinsstörung» beim Angeklagten fest.

Der Angeklagte war geständig: Prinz Ernst August hat via seinen Anwalt erklärt, einen Hotelier in Kenia geschlagen und eine Fotografin getreten zu haben. Sein Rechtsanwalt Jochen Heidemeier sagte bei dem Berufungsprozess vor dem Landgericht Hannover weiter, der Prinz sei bei den beiden Vorfällen «beträchtlich alkoholisiert» gewesen.

Dafür verurteilte ihn das Gericht zur Zahlung von 178 Tagessätzen von 2500 Euro, insgesamt also 445.000 Euro. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Ernst August den Hotel- und Diskothekenbetreiber Josef Brunlehner im Januar 2000 in Kenia mit einem gefährlichen Werkzeug brutal zusammengeschlagen hat. Oberstaatsanwalt Rainer Gundlach wies in seinem Plädoyer aber auch auf eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten hin. Es sei möglich, dass der - nicht anwesende - Angeklagte bei seinem Angriff auf den Hotelier unter einer «tiefgreifenden Bewusstseinsstörung» gelitten habe, sagte Gundlach.

Bedauern ausgedrückt
Auch der Anwalt des Welfenprinzen sprach von einer verminderten Steuerungsfähigkeit und erklärte, es gebe Leute, «die unter Alkoholeinfluss aufbrausen und ihre Steuerungsfähigkeit einbüßen».

Daher könne es sein Mandant auch nicht ausschließen, bei dem Vorfall auf der kenianischen Insel Lamu im Januar 2000 mit einem Gegenstand zugeschlagen zu haben, den ihm jemand in die Hand gedrückt habe. Der Prinz bedauere den Vorfall zutiefst. Die Verteidigung schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu einer Geldstrafe dann an.

Opfer: Schlagring benutzt
Der betroffene Hotelier Josef Brunlehner hatte den Zwischenfall zuvor drastisch geschildert. Er berichtete, Ernst August habe ihn mit einem Schlagring zu Boden geschlagen und ihm dann Faustschläge gegen Brust und Unterleib versetzt. Nur dessen Begleiter hätten den Prinzen von weiteren Schlägen abgehalten, weil sie «sahen, dass er mich totschlagen würde».

Nach der Prügelei habe er Blut gespuckt und per Flugzeugtransport auf die Intensivstation gebracht werden müssen.

Einem Attest zufolge, das der Vorsitzende Richter Klaus-Ulrich Krüger verlas, erlitt Brunlehner schwere Brustverletzungen durch zahlreiche Prellungen, Wunden und Hämatome. Der Hotelier berichtete zudem, Prinz Ernst August habe ihn als «deutsches Schwein», «Zuhälter» und «Drogenhändler« beleidigt und ihm nach dem Überfall angedroht, «mich von der Mafia umbringen zu lassen». Zwei Wochen vor Prozessbeginn hätten ihn erneut anonyme Anrufer bedroht und verlangt, er solle nicht zum Prozess nach Hannover reisen.

Tritte mit dem Lackschuh
Die zweite dem Prinzen vorgeworfenen Körperverletzung - den Tritt gegen eine Fotografin am Rande der Salzburger Festspiele 1999 - verfolgte das Landgericht nicht weiter. Die Staatsanwaltschaft beantragte, mit Blick auf die gravierenderen Ereignisse in Kenia das Verfahren einzustellen.

Der Prinz hatte eingeräumt, der Fotografin «mit einem weichen Lackschuh einen leichten Tritt versetzt» zu haben. Ernst August musste sich in dem Berufungsprozess wegen Beleidigung, Körperverletzung und Bedrohung verantworten.

In erster Instanz war er im Dezember 2001 zu acht Monaten Bewährungsstrafe und 500.000 Mark Geldbuße verurteilt worden. (nz)