27.06.2004
Herausgeber: netzeitung.de
Herbert Grönemeyer
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Herbert Grönemeyer hat sich das Wort «Eisbär» als Marke schützen lassen. Zoos mit Eisbären müssen deswegen aber keine Gebühren bezahlen.
Der Sänger Herbert Grönemeyer hat sich beim Patentamt in München zwei Worte eintragen lassen. Wie die «Bild am Sonntag» berichtet, handelt es sich um «Eisbär» und «Grönland». Der Anwalt des Sängers sagte dem Blatt, Grönemeyer habe sich «Eisbär» schützen lassen, «weil er unter diesem Namen einen Musikverlag gegründet hat». Auch den Begriff «Grönland» habe er schützen lassen, weil seine Plattenfirma so heiße, fügte er hinzu.
Die Frage, ob jeder Zoo mit Eisbären an Grönemeyer künftig Lizenzgebühren zahlen müsse, verneinte der Anwalt. «Herr Grönemeyer besitzt die Markenrechte nur für bestimmte Produkte wie Tonträger», sagte er. (nz)