Carolines Tochter kein zeitgeschichtliches Ereignis
06.05.2004
Herausgeber: netzeitung.de
Caroline von Monaco mit ihrem Mann, Ernst August von Hannover
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Fotos der Tochter von Caroline von Monaco dürfen nur veröffentlicht werden, wenn damit «zeitgeschichtliche Ereignisse» illustriert werden. Das entschied der Bundesgerichtshof.
Die Boulevard-Presse darf Fotos von der Tocher der Prinzessin Caroline von Monaco, Charlotte Casiraghi, ohne deren Einverständis nur veröffentlichen, wenn damit zeitgeschichtliche Ereignisse dargestellt werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Der BGH verurteilte damit die Zeitschrift «Echo der Frau», die ein Foto der damals 15-Jährigen und ihrer Mutter abgedruckt hatte, um einen Artikel zur «Schönheit» des Mädchens zu illustrieren, zur Unterlassung. Andernfalls drohe ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro.
Pferde oder Schönheit?Das umstrittene Foto von Mutter und Tochter war zwar auf einem Gala-Empfang nach einem Pferderennen bei Paris entstanden. Die Zeitschrift hatte aber nicht über dieses öffentliche Ereignis berichtet, sondern in dem Text zum Bild darüber spekuliert, dass dem Mädchen der Rummel um seine Schönheit «sicherlich ziemlich egal» sei und es sich vermutlich mehr für seine «geliebten Pferde» interessiere. (nz)