29.01.2004
Herausgeber: netzeitung.de
Tatjana Gsell
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Die Witwe des ermordeten Schönheits-Chirurgen Franz Gsell muss nicht vor Gericht, sagt ihr Anwalt. Dafür erbt sie 3,5 Millionen Euro.
Nachdem die Nürnberger Justiz den Fall des Todes des Arztes Franz Gsell für aufgeklärt hält, muss sich die Witwe angeblich nicht mehr vor Gericht verantworten.
Wie «Bild» meldet, ist der Haftbefehl wegen Anstiftung zur Körperverletzung mit Todesfolge aufgehoben worden, wegen dem Tatjana Gsell 173 Tage in Untersuchungshaft verbracht hatte. Nun stehe noch ein Verfahren wegen versuchten Versicherungsbetruges aus, weil sie ihre Limousine verkaufen und als gestohlen melden wollte.
Laut ihrem Anwalt reiche das für einen Prozess jedoch nicht aus. «Die Staatsanwaltschaft plant einen Strafbefehl. Ich rechne im Februar damit.» Vermutlich werde sie eine Strafe von 50.000 Euro zahlen müssen.
Gsell wird das auf rund 3,5 Millionen Euro geschätzte Vermögen ihres Mannes erben. (nz)