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«Knebelverträge» für Dschungel-Prominente

16. Jan 2004 10:37
Küblböck und Kakerlaken
Die Teilnehmer der TV-Show «Ich bin ein Star - Holt mich hier raus!» dürfen laut Vertrag das Camp nicht verlassen, müssen die Wünsche des Produzenten beachten und dürfen den Vertrag nicht kündigen.

Laut einem Pressebericht ist der Vertrag, mit dem die TV-Produktions-Gesellschaft Granada die Kandidaten der TV-Sendung «Ich bin ein Star - Holt mich hier raus!» an sich gebunden hat, sittenwidrig.

Mehr in der Netzeitung: Die RTL-Dschungelshow
«Bild» zitiert einen Juristen, der die 17 Seiten, die den Prominenten vorschreiben, wie sie sich zu verhalten haben, als «Knebelvertrag» bezeichnet.

Darin sei laut der Zeitung vorgeschrieben, dass die Kandidaten:

- für ihre Teilnahme «eine Aufwandsentschädigung zwischen 20.000 und 60.000 Euro» erhalten - «je nach Prominenz».

- die «Wünsche und Vorgaben des Produzenten stets beachten und entsprechenden Anweisungen Folge leisten» müssen.

- das Camp nicht unerlaubt verlassen dürfen, sonst «müssen sie eine Vertragsstrafe von bis zu 60.000 Euro» zahlen.

- zur «Geheimhaltung verpflichtet» sind. «Es herrscht Stillschweigen über alles, was im Camp passiert. Auch über das, was nicht im Fernsehen gezeigt wird.»

- «sich von einem Arzt oder Psychologen untersuchen lassen» müssen, um von dieser Schweigepflicht befreit zu werden.

- ihr Einverständnis geben, «sich 24 Stunden lang mit offener und versteckter Kamera filmen und mit Mikrofonen belauschen zu lassen. Alles darf gesendet werden.»

- «ohne Absprache mit niemandem reden» dürfen.

- disqualifiziert und gekündigt werden sowie eine «Konventionalstrafe zahlen» müssen, wenn sie «harte oder weiche Drogen (z.B. Alkohol) konsumieren».

- nicht von dem Vertrag zurücktreten dürfen. «Eine Kündigung oder ein Rücktritt sind ausgeschlossen».

Aufhebung der Persönlichkeitsrechte

«Das ist eine Art Knebelvertrag. Die Teilnehmer verpflichten sich zu allem und dürfen nichts», zitiert die Zeitung den Rechtsanwalt Klaus-Ulrich Groth. «Hier wird in Teilen das Persönlichkeitsrecht voll aufgehoben, und das ist sittenwidrig.»

Dem widerspricht ein Sprecher von Granada: «Die Verträge sind von erfahrenen Juristen erstellt, geprüft und für gut befunden worden. Wie in allen Verträgen üblich, werden darin Rechte und Pflichten beider Seiten ausführlichst und fair geregelt.» (nz)

 
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