«Knebelverträge» für Dschungel-Prominente
Darin sei laut der Zeitung vorgeschrieben, dass die Kandidaten:
- für ihre Teilnahme «eine Aufwandsentschädigung zwischen 20.000 und 60.000 Euro» erhalten - «je nach Prominenz».
- die «Wünsche und Vorgaben des Produzenten stets beachten und entsprechenden Anweisungen Folge leisten» müssen.
- das Camp nicht unerlaubt verlassen dürfen, sonst «müssen sie eine Vertragsstrafe von bis zu 60.000 Euro» zahlen.
- zur «Geheimhaltung verpflichtet» sind. «Es herrscht Stillschweigen über alles, was im Camp passiert. Auch über das, was nicht im Fernsehen gezeigt wird.»
- «sich von einem Arzt oder Psychologen untersuchen lassen» müssen, um von dieser Schweigepflicht befreit zu werden.
- ihr Einverständnis geben, «sich 24 Stunden lang mit offener und versteckter Kamera filmen und mit Mikrofonen belauschen zu lassen. Alles darf gesendet werden.»
- «ohne Absprache mit niemandem reden» dürfen.
- disqualifiziert und gekündigt werden sowie eine «Konventionalstrafe zahlen» müssen, wenn sie «harte oder weiche Drogen (z.B. Alkohol) konsumieren».
- nicht von dem Vertrag zurücktreten dürfen. «Eine Kündigung oder ein Rücktritt sind ausgeschlossen».
Dem widerspricht ein Sprecher von Granada: «Die Verträge sind von erfahrenen Juristen erstellt, geprüft und für gut befunden worden. Wie in allen Verträgen üblich, werden darin Rechte und Pflichten beider Seiten ausführlichst und fair geregelt.» (nz)
