29.09.2003
Herausgeber: netzeitung.de
Susanne und Harald Juhnke
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Susanne Juhnke hat nicht mehr das volle Sorgerecht für ihren Mann, den Schauspieler und Entertainer Harald Juhnke.
Susanne Juhnke, die Frau des wegen Demenz in einem Pflegeheim lebenden ehemaligen Entertainers Harald Juhnke, hat vor dem Landgericht Frankfurt/Oder ein wichtiges Verfahren verloren. Wie die Zeitschrift «Neue Revue» meldet, wurde ihr das Recht entzogen, «für ihren Mann außergerichtliche und gerichtliche Ansprüche wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des Rechts am eigenen Bild, des Rechts am gesprochenen Wort und seiner Ehre» geltend zu machen.
Durch die Veröffentlichung ihres Buches «In guten und in schlechten Tagen», in dem sie über die Höhen und Tiefen des gemeinsames Leben mit ihrem Mann berichtet, erscheine Susanne Juhnke «nicht geeignet, das Schutzbedürfnis des Betroffenen objektiv und unvoreingenommen sicherzustellen», so die Begründung des Gerichts. Es sei zudem nicht auszuschließen, dass ihr Buch «Darlegungen enthält, die den Betroffenen in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und in seiner Würde verletzen.»
Das Gericht sei damit einem Antrag von Juhnkes Sohn Dr. Peer Juhnke gefolgt, heißt es weiter. Der hatte geklagt, dass Susanne Juhnke und deren Sohn Oliver «für peinliche und entwürdigende Presseberichte und Bilder nicht unerhebliche Honorare erhalten» hätten. (nz)