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Kein Schadenersatz für den Prinz: 

Ernst August verliert gegen seinen Ex-Anwalt

28. Okt 2008 09:27, ergänzt 09:29
Hans Wolfgang Euler, Ex-Anwalt von Prinz Ernst August
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Handelte der Verteidiger von Ernst August rufschädigend, indem er den Prinzen per Erklärung in einem Prozess reuig erscheinen ließ? Das musste nun ein Gericht entscheiden - und sprach den Juristen Hans Wolfgang Euler frei.

Ernst August Prinz von Hannover hat in dem Rechtsstreit mit seinem früheren Strafverteidiger eine Niederlage erlitten. Der Ehemann von Caroline von Monaco scheiterte am Montag mit seiner Schadenersatzklage gegen den Juristen vor dem Landgericht Hannover. Hintergrund ist die Attacke des Prinzen auf einen Discobesitzer in Kenia vor acht Jahren. Im Strafprozess um den Angriff hatte der Verteidiger eine Erklärung abgegeben, die von Ernst August nicht ausdrücklich autorisiert war.

Reue wurde als strafmildernd gewertet

Durch diese wahrheitswidrige Erklärung sei der Ruf seines Mandanten weltweit beschädigt worden, sagte der Anwalt des Adligen, Hans Wolfgang Euler, am Montag. Euler kündigte Berufung vor dem Oberlandesgericht Celle an. Zudem habe der Prinz gegen seinen früheren Anwalt Strafanzeige wegen «versuchten Prozessbetrugs» gestellt. Der Jurist hatte damals schriftlich erklärt, dass Ernst August vor der Tat in Kenia erheblich getrunken habe und nicht ausschließen könne, dass ihm ein Gegenstand in die Hand gedrückt worden war. Durch diese mit der Staatsanwaltschaft abgesprochene Erklärung war eine Freiheitsstrafe verhindert worden. Der Alkoholeinfluss und die Reue wurden als strafmildernd gewertet, das Landgericht Hannover verurteilte den Prinzen zu einer Geldstrafe von 445 000 Euro und hob damit eine Bewährungsstrafe aus erster Instanz auf.

Das Oberhaupt des Welfenhauses räumt selbst nur zwei Ohrfeigen ein. Ernst August will den Prozess um die Attacke auf den Discobesitzer neu aufrollen lassen. «Ich gehe lieber ins Gefängnis als etwas zuzugeben, was ich nicht getan habe», wird der Prinz von seinem Anwalt zitiert. Über eine Wiederaufnahme des Verfahrens wird das Landgericht Hildesheim laut Euler in Kürze entscheiden. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit war dort unter anderem Prinzessin Caroline als Zeugin gehört worden.

Die Zivilklage gegen den früheren Anwalt wurde jetzt abgewiesen, weil das Gericht keine besonders schwerwiegende Verletzung der Persönlichkeitsrechte feststellte. Der frühere Anwalt habe mit der nicht ausdrücklich autorisierten Erklärung zwar das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Prinzen verletzt, begründete der Vorsitzende Richter Hans-Heiner Bodmann. Allerdings könne ein Verteidiger auch eine andere Prozesstaktik verfolgen, als der Angeklagte es wünscht, wenn andernfalls Nachteile zu befürchten sind. So sei davon auszugehen, dass ohne die umstrittene Erklärung ein weiteres Verfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung nicht eingestellt worden wäre. Darin ging es um den Tritt in den Po einer Frau in Salzburg.(dpa)

 
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