Bundesgerichtshof muss urteilen: 

netzeitung.deDer Prinz, Bohlen und Lucky Strike

 Herausgeber: netzeitung.de

Über die Schwächen Anderer kann er lachen, über die eigenen offenbar nicht immer: Dieter Bohlen (Foto: AP<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Über die Schwächen Anderer kann er lachen, über die eigenen offenbar nicht immer: Dieter Bohlen
Foto: AP
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Grundsatzurteil gesucht: Prinz Ernst August und der DSDS-Juror Dieter Bohlen sehen sich von einer Werbekampagne in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Wieviel Satire also müssen Prominente ertragen können?

Im Falle des Prinzen von Hannover, der mit Prinzessin Caroline von Monaco verheiratet ist, schaltete Lucky Strike eine Anzeige mit einer zerknüllten Zigarettenschachtel. In der Überschrift standen die Sätze: «War es Ernst? Oder August?». Der Angehörige des Hochadels sah darin eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts, da auf die realen tätlichen Auseinandersetzungen Bezug genommen werde. Das Oberlandesgericht Hamburg gab ihm recht und sprach ihm 60.000 Euro zu.

Auch Dieter Bohlen wurden in einem Verfahren gegen Lucky Strike 35.000 Euro zuerkannt. Hier war getitelt worden: «Schau mal lieber Dieter, so einfach schreibt man super Bücher.» Die Anzeige habe sich auf gerichtliche Auseinandersetzungen Bohlens um sein Buch «Hinter den Kulissen» bezogen, heiß es. Wegen Persönlichkeitsverletzungen musste er darin Schwärzungen vornehmen.

Satire mit Promis verboten
In der Werbung für die Zigarettenmarke wurde satirisch auf Gerichtsprozesse beider Prominenter Bezug genommen, ohne dass Bohlen oder der Prinz damit einverstanden waren. Die Prominenten verlangen deshalb Lizenzgebühren wegen Persönlichkeitsverletzungen. Der Zigarettenhersteller American Tobacco beruft sich dagegen auf die Meinungs- und Kunstfreiheit, die auch für Werbung gelte. Mit dem Urteil wird frühestens am Donnerstagabend gerechnet.

Damit steht der Bundesgerichtshof vor einem Grundsatzurteil, ob sich Prominente gegen satirische Darstellung in der Werbung wehren können. Am Donnerstag verhandelte der Wettbewerbssenat des BGH in Karlsruhe über entsprechende Klagen von Dieter Bohlen und Prinz Ernst August von Hannover gegen Lucky Strike.

Eigenes Verhalten ist verantwortlich
Zur mündlichen Verhandlung vor dem BGH erschienen die beiden Prominenten am Donnerstag nicht. Ihre Prozessvertreterin betonte aber den Persönlichkeitsschutz, der ihnen zustehe. Wenn diese Vermarktung Prominenter zulässig sei, sei ihr in der Werbung Tür und Tor geöffnet. Auch Bundesrichter könnten dann satirischer Gegenstand der Werbung sein, argumentierte die Anwältin.

Der Vertreter von Lucky Strike wies dagegen darauf hin, dass Bohlen und Prinz Ernst August durch ihr eigenes Verhalten dazu beigetragen hätten, dass öffentlich über ihre Fälle berichtet wurde. Es sei das Recht der Werbung, Ereignisse von öffentlichem Interesse satirisch aufzugreifen.

Große Bedeutung hatte in der Verhandlung das Urteil gegen den Ex-Minister Oskar Lafontaine. Dessen schneller Rücktritt aus der früheren Bundesregierung war vom Autovermieter Sixt in der Werbung mit dem Slogan aufgegriffen worden: «Wir vermieten auch Autos an Mitarbeiter in der Probezeit.» Der BGH lehnte 2006 eine Lizenzgebühr für Lafontaine ab. Er habe sich die Satire gefallen lassen müssen, hieß es in dem damaligen Urteil. (AP)