netzeitung.deSidos «Maske» landet auf dem Index

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Rapper Sido (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Rapper Sido
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Von vielen Jugendlichen wird Rapper Sido als Antiheld gefeiert. Zu einer ganz anderen Einschätzung kam jetzt die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.

Die Bundesprüfstelle hat weitere deutsche Rap-Songs des Labels Aggro Berlin als «jugendgefährdend» auf den Index gesetzt. Verboten worden seien wegen der sexuellen Herabwürdigung von Frauen das Album «Maske» von Rapper Sido sowie «Aggro Ansage Nr. 4» und «Vom Bordstein bis zur Skyline» von Bushido, sagte die Leiterin der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), Elke Monssen-Engberding, der Nachrichtenagentur dpa. Die Indiszierung werde an diesem Freitag im «Bundesanzeiger» veröffentlicht und damit rechtskräftig.

Bushido hat inzwischen in einer Stellungnahme «die immer wiederkehrenden Vorwürfe und Vorverurteilungen der Schwulenfeindlichkeit, dem Aufruf zu Gewalttaten, der Frauenfeindlichkeit und der absurden Behauptung ich wäre rechtsradikal» zurückgewiesen.

Zudem erklärte er, dass «die aktuell in den Medien viel zitierte Textzeile 'Ihr Tunten werdet vergast'» weder auf seinem demnächst erscheinenden Album «Staatsfeind Nr. 1» noch auf einer seiner anderen CDs zu finden sei.

«Verrohende« Inhalte
Die BPjM hatte bereits zuvor mehrere Songs und CDs des umstrittenen Hip-Hop-Labels Aggro Berlin auf den Index gesetzt. Erstmals traf der Bann jetzt auch direkt Paul Würdig alias Sido, der von vielen Jugendlichen als Anti-Held verehrt wird. Seit 2004 indizierte die Behörde damit bisher zehn Titel.

Die CDs oder Musikvideos dürfen damit nur noch unter der Ladentheke an Kunden verkauft werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Auch dürfen die Aufnahmen nicht mehr öffentlich beworben werden. Allerdings sind die Werke bereits seit einiger Zeit auf dem Markt und längst in den Händen von Kindern und Jugendlichen.

Wie bei früher beanstandeten Stücken würden auch bei den nun indizierten Songs Frauen überwiegend als «Nutte», «Schlampe» oder «Dreckstück» bezeichnet, erläuterte Monssen-Engberding. Außerdem enthielten sie eine Mischung aus Sexualität und Gewalt. «Vielfach propagieren die Künstler, dass sie ihre sexuellen Interessen notfalls mit Gewalt durchsetzen.» Ferner seien die Inhalte als «verrohend» einzustufen. (nz)