26.08.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Xavier Naidoo
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Der Streit mit Ex-Produzent Moses Pelham führte Sänger Xavier Naidoo bis vors höchste deutsche Gericht. Dort bekam er nun endgültig Recht.
Der Vertrag von Sänger Xavier Naidoo und seinem früheren Produzenten Moses Pelham ist sittenwidrig und somit für den Künstler nicht bindend. Das hat nun auch das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Die Karlsruher Richter wiesen damit eine Verfassungsbeschwerde des Unternehmens von Pelham ab, das die Wirksamkeit eines Plattenvertrags mit dem Künstler durchsetzen wollte. Der Konflikt um Naidoos Engagement bei den Söhnen Mannheims war im August 2000 eskaliert. Pelham hatte eine Single, auf der die Band mitwirkte, mit einer einstweiligen Verfügung stoppen lassen.
Über alle Instanzen...Daraufhin hatte der Mannheimer Musiker seinen Künstlervertrag bei der Produktionsfirma Pelhams 3p gekündigt. Seitdem gaben mehrere Gerichte Naidoo Recht. Eine Kammer des Ersten Senats bestätigte in dem nun veröffentlichten Urteil die Entscheidung und versagte der Plattenfirma die Berufung auf die Kunstfreiheit. Zwar gelte dieses Grundrecht grundsätzlich auch für Tonträgerproduzenten - allerdings nur, wenn es um künstlerische Konzepte des Unternehmens gehe.
Hier dagegen stünden die kommerziellen Interessen gegenüber dem Sänger im Vordergrund, was von der Kunstfreiheit nicht geschützt sei. (nz)