Texte werden auf Schwulenhass überprüft :
Beenie Man und Co. sollen auf den Index
17. Jul 2008 15:13
 |  Wird auch für seine Texte kritisiert: Beenie Man | Foto: AP |
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Den Namen «Bounty Killer» sollte man wörtlich nehmen: In seinen Texten ruft ein Reggae-Musiker zum Erschießen von Homosexuellen auf. Die Grünen fordern, dass solche Songs indiziert werden - was auch Musikhändler in Bedrängnis bringt.
Die Bundesregierung prüft derzeit die Indizierung jamaikanischer Reggae-Musiker, die homosexuellenfeindliche Musik verbreiten. Wie der menschenrechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Volker Beck am Donnerstag bekannt gab, wurde so eine Kleine Anfrage seiner Partei beantwortet.
Die Grünen forderten die Bundesregierung auf, sich genauer mit der schwierigen Situation der Homosexuellen auf Jamaika auseinanderzusetzen. In ihrer Antwort teilte die Bundesregierung der Fraktion mit, Bundesfamilienministerium und Bundesprüfstelle sichteten Alben bestimmter jamaikanischer Sänger neu.
Diskriminierung bis zu Mord und Gefängnis
Dazu gehört auch der Musiker Bounty Killer, dessen Berlin-Konzert im April kurzfristig abgesagt wurde. Volker Beck und der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) hatten zum Boykott aufgerufen: In Songs von Bounty Killer («Drop Bullet»), TOK, Beenie Man, Vybz Kartel und Sizzla werde «offen zum Erschießen und Verbrennen von Homosexuellen aufgerufen», kritisierten sie.Bereits 2004 konnte der LSVD Auftrittsverbote für Buju Banton durchsetzen - kurz nachdem der Reggae-Star Beenie Man wegen homophober Texte von den MTV Awards ausgeschlossen und seine Musik aus dem Rundfunk verbannt worden war.
Die Texte sollen nun auf erneut auf ihre mögliche Jugendschutzrelevanz überprüft werden. «Wer in Jamaika zu Gewalt aufruft, soll in Deutschland kein Geld mit seiner Musik verdienen», sagte Beck. In Jamaika wurden bereits Mitglieder von Schwulenorganisationen ermordet. Homosexuellen drohen dort außerdem lange Haftstrafen.
Anzeige gegen Internet-Versandhandel
Die Staatsanwaltschaft Berlin prüft nun auch rechtliche Schritte gegen «Amazon.de». Beck hatte im März Anzeige gegen das Online-Versandhaus erstattet. Wenn Tonträger Aufrufe zu Gewalt und Morden enthielten, sei auch ihre Verbreitung vor dem Gesetz eine strafbare Handlung. Der LSVD zeigte auch «Bol.de» und «Buecher.de» an. (nz/epd)