Kein Schaden für öffentlichen Ruf: 

netzeitung.de«Kannibale» schockt bald Kinobesucher

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Kinoplakat zum Real-Horrofilm "Rohtenburg" (Foto: Screenshot NZ<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Kinoplakat zum Real-Horrofilm "Rohtenburg"
Foto: Screenshot NZ
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Der «Kannibale von Rotenburg» ist in letzter Instanz gescheitert: Der Real-Horrorfilm über seine grauenvolle Tat läuft nun endgültig in deutschen Kinos an.

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil gefällt: Der umstrittene Real-Horrorfilm «Rohtenburg» kommt mit drei Jahren Verspätung nun doch in die deutschen Kinos. Dies geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss der Karlsruher Richter hervor. Im Mai hatte bereits der Bundesgerichtshof (BHG) in diesem Sinne entschieden.

Der auch als «Kannibale von Rotenburg» bekanntgewordene Armin Meiwes hatte im Eilverfahren eine Aufführung des Films verhindern wollen. Er beantragte dazu eine einstweilige Verfügung, die zur «Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl» erlassen werden kann. Die Richter sahen diesen Tatbestand allerdings nicht gegeben. Sie begründeten die Ablehnung des Antrags damit, dass die geringfügigen Abweichungen des Films von der Realität dem Ruf des Mannes in der Öffentlichkeit keinen ernsthaften Schaden zufügen könnten. Das Urteil betont, dass selbst «ein neutraler Bericht über die beispiellose Tat des Antragstellers geeignet wäre, derartige Reaktionen auszulösen».

«Umfassende, exklusive und weltweite Verwertung»
Meiwes hatte, so ein weiteres Argument einer Kammer des ersten Senats, selbst Details seiner Tat öffentlich gemacht, unter anderem durch ein von ihm autorisiertes Interview. Mit einer anderen Produktionsfirma sei außerdem ein Werk geplant, das die «umfassende, exklusive und weltweite Verwertung» seiner Geschichte beinhaltet. Der «Kannibale» gibt allerdings noch nicht auf: Er will durch eine Verfassungsbeschwerde das BGH-Urteil erneut vor Gericht bringen.

Ende Mai hatte der Bundesgerichtshof ein Verbot des Horrorfilms des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main aufgehoben und damit der amerikanischen Produktionsfirma «Atlantic Streamline» Recht gegeben. Der Entschluss wurde mit Verweis auf die Kunst- und Filmfreiheit begründet, welche in diesem Fall schwerer wiege als das Persönlichkeitsrecht des Anklägers.

Armin Meiwes hatte im März 2001 einem Bekannten entmannt, getötet und dann Teile der Leiche verspeist. Für seine Tat wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. (dpa/AP/epd/nz)