25. Okt 2007 07:24
Eltern, die sich um kranke Kinder kümmern, erhalten Geld - Kinder, die ihre Eltern pflegen, nicht. Netzeitung.de sprach mit Sozialministerin Schmidt über solche Widersprüche, den Pflegebegriff und das Familienbild der Union.
Netzeitung.de: Frau Schmidt, die Pflegeversicherung ist mit ungenügenden finanziellen Mitteln ausgestattet. Wie lange kann das jetzige Reformprojekt die Pflegeversicherung finanzieren, da ja auch zusätzliche Kosten wie für Demenz und Pflegestützpunkte hinzukommen, die mit einer Erhöhung des Beitragssatzes um 0,25 Prozentpunkte sicherlich nicht langfristig abgedeckt sind?Ulla Schmidt: Zunächst einmal: Norbert Blüm hat bereits 1995, bei der Einführung der Pflegeversicherung, prophezeit, dass der Beitragssatz etwa zehn bis zwölf Jahre halten werde – das hat sich exakt bewahrheitet. Klar war aber auch: die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung, immer muss auch eigenes Einkommen mit eingesetzt werden.
Mit der jetzigen Anhebung des Beitragssatzes um 0,25 Prozentpunkte ist die Finanzierung der Pflegeversicherung bis zum Jahr 2015 gesichert. Damit bezahlen wir in erster Linie die Anhebung der Leistungen in der ambulanten Pflege und die Verbesserung der Hilfen für Demenzkranke. Die Pflegestützpunkte und eine ganze Reihe anderer wichtiger Verbesserungen fallen dagegen finanziell kaum ins Gewicht, da hier bestehende Strukturen besser vernetzt werden.
Netzeitung.de: Wann steht die nächste Reform der Pflegeversicherung an?Schmidt: In der nächsten Legislaturperiode muss die langfristige Finanzierung der Pflegeversicherung geklärt werden. Meine Position ist bekannt: Alle haben dieselben Ansprüche, alle sollen daher auch den gleichen Anteil ihres Einkommens zahlen. Deshalb befürworte ich weiter einen Finanzausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung, weil die Risiken zwischen den beiden Zweigen der Pflegeversicherung ungleich zu Lasten der Sozialen Pflegeversicherung verteilt sind.
Netzeitung.de: Es gab in der Vergangenheit die Diskussion, die Pflegestützpunkte würden für mehr Bürokratie sorgen - Am Ende kümmerten sich mehr Menschen um die Beratung als um die eigentliche Pflege. Ist dieser Vorwurf berechtigt?
Schmidt: Nein, im Gegenteil. Pflegestützpunkte vereinfachen die Organisation der Pflege für Betroffene. Wer weiß heute zum Beispiel schon, welche verschiedenen ambulanten Dienste es in der Nähe gibt, welche ehrenamtlichen Organisationen Hilfe anbieten, woher man Essen auf Rädern bekommt? Um da den Durchblick zu bekommen und Angebote besser aufeinander abzustimmen, wollen wir Informationen unter einem Dach bündeln und bei Formalitäten helfen. Ein Großteil dieser Arbeit wird heute schon erledigt, nur eben an vielen verschiedenen Orten.Netzeitung.de: Auch die Pflegezeit wurde kontrovers diskutiert – was ist daraus geworden?
Schmidt: In Zukunft können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu sechs Monate von der Arbeit freistellen lassen. In dieser Zeit sind sie sozial abgesichert und haben einen Anspruch auf Rückkehr an den Arbeitsplatz. Darüber hinaus führen wir eine bis zu zehntägige Freistellung von der Arbeit ein, wenn ein Pflegefall bei Angehörigen akut eintritt. Das reicht in den allermeisten Fällen, damit kurzfristig notwendig gewordene Pflege organisiert werden kann. Gerade weil wir künftig mit den Pflegestützpunkten Einrichtungen haben, wo die Angehörigen die erforderlichen Ansprechpartner gebündelt unter einem Dach vorfinden.
Netzeitung.de: Eine unbezahlte Freistellung.
Schmidt: Wir haben uns noch nicht darauf einigen können, dass es für diese zehn Tage auch eine Lohnersatzleistung – Krankengeld - gibt, wie es bei der Erkrankung von Kindern der Fall ist. Das hätte ich mir gewünscht. Eigentlich ein merkwürdiges Familienbild: Eltern, die sich um kranke Kinder kümmern müssen, erhalten Krankengeld, während die Union die gleiche Leistung Kindern, die sich um pflegebedürftige Eltern kümmern müssen, verweigert. Die Diskussion dazu wird weitergehen.
Netzeitung.de: Mit der ab Juli 2008 in Kraft tretenden Reform soll ein genauerer Qualitätsvergleich zwischen Pflegeheimen und -Diensten möglich werden.
Schmidt: Schon heute überprüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen die Pflegeeinrichtungen. Allerdings werden die Berichte nicht veröffentlicht. Das werden wir ändern. Diese Berichte müssen künftig so aufbereitet und im Internet und anderswo veröffentlicht werden, dass Jede und Jeder sie verstehen und Heime objektiv miteinander vergleichen kann.
Neben dem Medizinischen Dienst sollen künftig auch andere geeignete Organisationen die Prüfungen durchführen dürfen. Zum Beispiel der TÜV. Für alle gelten dann einheitliche Prüfungsstandards. Heute wird ein Heim in der Regel alle fünf Jahre überprüft. Nach der Reform wird dies deutlich häufiger der Fall sein. Neben anlassbezogenen Prüfungen und Stichprobenprüfungen, die immer möglich sind, werden turnusmäßig alle Heime in Abständen von drei Jahren geprüft.
Netzeitung.de: 44 Prozent der Kontrollen des Medizinischen Dienstes in der stationären Pflege waren angemeldet. Ist das nicht eine Aufforderung zur Verschleierung der Zustände?
Schmidt: Demnächst sollen die Regelüberprüfungen mindestens alle drei Jahre und in der Regel unangemeldet durchgeführt werden. Daneben wird es auch Stichproben, anlassbezogene und Wiederholungsprüfungen geben, die immer unangemeldet durchgeführt werden müssen. Die Prüfergebnisse werden in verständlicher Form veröffentlicht. Die Einrichtungen können dann mit dem Ergebnis ihrer Prüfung für ihr Haus oder ihren Dienst werben. Dadurch entsteht automatisch mehr Wettbewerb und mehr Durchblick für die Menschen, die ein geeignetes Pflegeheim suchen.
Auch der Teil der Kontrollen, die bisher angemeldet durchgeführt wurden, war nicht sinnlos. Die Anmeldung läuft nicht so langfristig vorher, dass etwa eine unangemessene Personalausstattung oder schwere Pflegemängel verschleiert werden konnten.
Netzeitung.de: Gibt es demnächst auch das Kriterium «menschliche Zuwendung»?
Schmidt: Wir haben vor einigen Monaten ein Expertengremium beauftragt, wissenschaftlich begleitet Vorschläge zu erarbeiten, wie der Pflegebedürftigkeitsbegriff weiterentwickelt werden kann. Dazu gehören auch die Fragen nach eine besseren Berücksichtigung von Betreuung und Zuwendung. Das läuft parallel zur Pflegereform. Von den Vorschlägen erhoffe ich mir künftig eine bessere, auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen abgestimmte Versorgung.
Netzeitung.de: Das Prinzip der Pflegestufen bringt keine Anreize für gute Pflege mit sich: Pflegebedürftige der Stufe 3, deren Zustand sich bei guter Pflege verbessert, erhalten weniger Geld, wenn sie dadurch in Pflegestufe 2 eingeordnet werden. Welche Anreize können Sie sich vorstellen, um gute Pflege zu belohnen?
Schmidt: Wir wollen, dass sich gute Pflege auch finanziell lohnt: Einrichtungen der vollstationären Dauerpflege sollen einen Anerkennungsbetrag von über 1500 Euro erhalten, wenn nach der Durchführung aktivierender oder rehabilitativer Maßnahmen der Pflegebedarf so weit sinkt, dass eine niedrigere Pflegestufe möglich ist.
Netzeitung.de: Was raten Sie den Bürgern? Wie soll die junge Generation für später vorsorgen?
Schmidt: Die Pflegeversicherung ist für alle eine Pflichtversicherung. Darüber hinaus sollten die jungen Menschen in ihre Gesundheit investieren. Dazu gehört ein gesunder Lebensstil mit entsprechender Ernährung, ausreichend Bewegung. Wer außerdem noch Nichtraucher bleibt und Alkohol nur in Maßen zu sich nimmt, hat viel für seine Gesundheit und damit für seine Lebensqualität getan. Und die junge Generation sollte nicht vergessen, sich für das Alter zusätzlich finanziell abzusichern. Private und betriebliche Altersvorsorge wird massiv staatlich unterstützt – die Riester-Rente bietet für nahezu jede und jeden ein gutes und bezahlbares Angebot.
Mit Ulla Schmidt sprach Olaf Schlippe