14. Jun 2007 12:52
Die Tornado-Spähflüge über Heiligendamm sind umstritten.
fragte den Staatsrechtler Ulrich Battis nach den verfassungsrechtlichen Grenzen solcher Einsätze.
Ulrich Battis: Die Amtshilfe wird immer sehr strapaziert. Wir sind uns alle einig, dass es sicherlich sinnvoll ist, die Bundeswehr bei der Oder- oder der Elbe-Flut einzusetzen. Aber wirkliche Amtshilfe ist das auch schon nicht mehr, weil die Polizei das gar nicht befehligen kann. Amtshilfe heißt, dass einer für den anderen unter dessen Kommando tätig wird. Aber wie soll denn die Polizei die Truppe koordinieren können? Das hat sie doch gar nicht gelernt. Dennoch: Was den Tornado-Einsatz angeht, wird man eine formale Begründung finden. Man könnte sagen: Im Rahmen des Polizeikonzeptes war es auch nötig, dass Fotos aus der Luft gemacht wurden.Netzeitung.de: Das Polizeikonzept für den G8-Gipfel war aber auch nicht ganz unumstritten.
Battis: Das ist richtig. Auch das Bundesverfassungsgericht sieht das kritisch. Die Richter haben ja das Demonstrationsverbot vor dem Zaun in Heiligendamm bestätigt, in ihrer Begründung dazu aber das Konzept der Polizei auseinander genommen. Die Richter sagen: Das ganze Konzept entspricht nicht der wertsetzenden Bedeutung von Versammlungsfreiheit in einer Demokratie. Weil die Grundrechte nicht ausreichend berücksichtigt wurden, ist das ganze Konzept nicht zu halten.Netzeitung.de: Dennoch blieb es beim Demonstrationsverbot...
Battis: ...ja, mit Verweis auf die schweren Krawalle, die vorher in Rostock stattfanden. Wobei die Pointe die ist, dass die Polizei ein rechtswidriges Sicherheitskonzept entwickelt hat, mit dem Ausschreitungen nicht verhindert werden konnten. Dieses Fehlverhalten der Polizei lieferte dann letztlich die materielle Begründung dafür, dass die Demonstration vor dem Zaun verboten wurde. Das ist pervers.
Netzeitung.de: Zurück zu den Tornados: Das Verteidigungsministerium sprach ja im Nachhinein von «Übungsflügen».
Battis: Da hört's dann wirklich auf. Stellen Sie sich mal vor, sie sitzen als Demonstrant auf dem Acker und dann fliegen 150 Meter über Ihnen Tornados über Sie hinweg. Sie haben dann bestimmt nicht das Gefühl, dass sie ihr Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit in einer Zivilgesellschaft ausüben. Sie haben das Gefühl, Sie sind im Krieg. Dieser Eindruck verstärkt sich dann noch, wenn Polizeihubschrauber kommen und sich Polizisten abseilen. Das weckt bei mir Erinnerungen an den Vietnam-Krieg.
Netzeitung.de: Gibt es dafür eine einwandfreie juristische Rechtfertigung?
Battis: Wie gesagt: Sie können das formal irgendwie begründen. Aber bei Lichte gesehen, würde ich sagen: Hier kommt es zu einer Militarisierung der Demonstrationsfreiheit.
Netzeitung.de: Das heißt: Sie pflichten den Kritikern bei, die sagen, der Tornado-Einsatz war nicht nur politisch unklug, sondern auch dumm.
Battis: Die haben vollkommen recht. Das ist nicht nur politisch dumm oder instinktlos. Meines Erachtens sind auch die verfassungsrechtlichen Grenzen überschritten.
Netzeitung.de: Die Amtshilfe in Artikel 35 bezieht sich doch auf Naturkatastrophen oder schwere Unglücksfälle. Wie geht das dann mit dem zusammen, was in Heiligendamm abgelaufen ist?
Battis: Da sind schon ein paar Klimmzüge nötig. Mit Sicherheit werden die Krawalle in Rostock unter schwere Unglücksfälle subsumiert. Es wird hier formal etwas sehr weit ausgelegt, was vielleicht gerade noch machbar ist. Vom Gehalt her ist das mit der Meinungs- und Versammlungsfreiheitfreiheit nicht vereinbar. Es führt zu einer Militarisierung, die das Grundgesetz gerade nicht will.
Netzeitung.de: Der Bundeswehr-Einsatz diente auch der Gefahrenabwehr - rund 1000 Soldaten waren im Einsatz.
Battis: Das ist dasselbe wie bei der Fußball-Weltmeisterschaft. Das alles passiert in einer Grauzone. Denn schon der unproblematischste Fall, nämlich die Bundeswehr-Hilfe bei der Oder-Flut, steht auf Treibsand.
Netzeitung.de: Würde es Sinn machen, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Vorgang befasst und endgültig Rechtsklarheit schafft? Der Grünen-Politiker Ströbele überlegt jedenfalls, Karlsruhe einzuschalten.
Battis: Wenn aus der Mitte des Bundestages eine Klage angestrengt würde, wäre das begrüßenswert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der Linkspartei gegen den Tornado-Einsatz in Afghanistan angenommen. Das zeigt, dass die Richter einen Bedarf sehen, Militäreinsätze im Ausland näher zu definieren. Deshalb bietet es sich an, Ähnliches für das Inland klären zu lassen.
Der Staatsrechtler Ulrich Battis ist Professor an der Humboldt-Universität zu Berlin. Mit ihm sprach Dietmar Neuerer