netzeitung.de«Ein faires Verfahren hat Vorrang»

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Lupe «Ein faires Verfahren hat Vorrang»

Im Fall Christian Klar stellt sich derzeit die Frage, ob der Falsche für die Schüsse auf Bundesanwalt Buback bestraft wurde. Netzeitung.de sprach darüber mit dem Linkspartei-Geheimdienstexperten Neskovic.

Netzeitung.de: Herr Neskovic, es liegt der Schluss nahe, dass deutsche Sicherheitsbehörden der Justiz wichtige, für die Verfahren gegen RAF-Mitglieder bedeutsame Informationen vorenthielten. War es korrekt, dass Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz so handelten?

Wolfgang Neskovic: Die Frage stellt sich heute teilweise anders dar als Anfang der achtziger Jahre. Im Unterschied zu heute gab es Anfang der achtziger Jahre noch keine gesetzliche Grundlage für die Weitergabe von Informationen. Eine solche ist aber grundsätzlich nötig, damit belastende Informationen an die Justiz weitergegeben werden dürfen. In Bezug auf die Verantwortung von Wisniewski wird man deshalb zu dem Ergebnis kommen müssen, dass insoweit seinerzeit korrekt gehandelt wurde.

Netzeitung.de: Im Fall von Christian Klar könnten die Dinge jedoch anders liegen...

Neskovic: Dies wäre etwa dann der Fall, wenn sich aus den damals dem Bundesverfassungsschutz und dem Bundeskriminalamt bekannten Aussagen ergeben hätte, dass Klar nicht in dem Umfang, wie die Strafverfolgungsbehörden damals annahmen, an der Ermordung von Herrn Buback und seinen Begleitern beteiligt gewesen ist.

Dann hätte das rechtstaatliche Gebot eines fairen Verfahrens den Aspekt des Quellenschutzes im Rahmen der gebotenen Abwägung in jedem Fall überwogen. Dies auch deswegen, weil Maßnahmen vorstellbar sind, die es ermöglicht hätten, die entlastenden Aussagen auch ohne Gefahr für die Quelle in das Verfahren einzuführen.

Netzeitung.de: Das Trennungsgebot von Geheimdiensten und Polizei bzw. Justiz soll eine Weitergabe von Informationen ja eigentlich verhindern. Gilt das auch für die Fälle der verurteilten Ex-Terroristen Folkerts und Wisniewski?

Neskovic: Das Trennungsgebot ist hier sicherlich berührt. Aber auch insofern ist wiederum zu differenzieren: Geht es um die Weitergabe entlastender Aussagen, so ist das Trennungsgebot wohl schon von seiner Zielsetzung her nicht berührt. Jedenfalls beansprucht auch hier das Gebot des fairen Verfahrens Vorrang vor dem Trennungsgebot. Anders verhält es sich mit der Weitergabe belastender Informationen. Während noch Anfang der achtziger Jahre betont wurde, dass eine Weitergabe solcher Informationen an die Strafverfolgungsbehörden nur in eng begrenztem Umfang zulässig sein könne, hat sich inzwischen der allgemeine Trend über diese Bedenken hinweg gesetzt.

Richtig daran ist sicherlich, dass Informationen, die der strafrechtlichen Verfolgung schwerer Straftaten dienen, auch weitergegeben werden sollten. Eindeutig zu weit geht es aber, wenn ein umfassender wechselseitiger Informationsaustausch zwischen den Nachrichtendiensten und der Justiz ermöglicht wird.

Netzeitung.de: Warum haben etwa Klar und Folkerts sich vor Gericht nicht entlastet?

Neskovic: Darüber möchte ich nicht spekulieren. Bekannt ist, dass es zu den Grundprinzipien der Mitglieder der RAF gehörte, in keiner Weise, auch nicht zur eigenen Entlastung, mit staatlichen Stellen zusammen zu arbeiten.

Netzeitung.de: Sollte das Verhalten von BKA und Verfassungsschutz Gegenstand einer parlamentarischen Untersuchung werden?

Neskovic: Darüber abschließend zu befinden, wäre zu früh. Noch ist zu wenig über die Qualität der fraglichen Informationen bekannt. Sollte sich zeigen, dass es aufgrund der Erkenntnisse von Bundeskriminalamt und Bundesverfassungsschutz absehbar zu einer anderen strafrechtlichen Würdigung gekommen wäre, wäre dies zweifellos ein weiterer Beleg für die dringende Reformbedürftigkeit der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste. Die Befassung eines Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages mit den Vorgängen halte ich nach gegenwärtigem Stand allerdings noch nicht für geboten.

Der ehemalige Bundesrichter und Linkspartei-Rechtspolitiker Wolfgang Neskovic gehört zum Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages, das die Arbeit der Geheimdienste begutachtet. Die Fragen stellte Tilman Steffen