15. Feb 2007 07:20
Bayern und Niedersachsen wollen mit einer Initiative im Bundesrat das Verbot von Gewalt-Spielen für Computer verschärfen. Netzeitung.de sprach mit Landesinnenminister Schünemann über das virtuelle Töten.
Netzeitung.de: Herr Schünemann, gewaltverherrlichende und menschenverachtende Computerspiele sind eigentlich bereits verboten. Warum wollen Sie trotzdem das Strafgesetzbuch ändern?Uwe Schünemann: In der Praxis erweist sich die derzeitige Regelung als untauglich. Es geht ja bei Killerspielen nicht nur um einen Videofilm mit brutalen Szenen, sondern um das Töten auf Knopfdruck. Die bisherige Regelung umfasst diese für die Killerspiele charakteristischen Tötungshandlungen aber nicht. Wir wollen deshalb Herstellung und Verbreitung solcher Spiele unter Strafe stellen, bei denen das Töten wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung ist.
Netzeitung.de: Was ist ihrer Meinung nach ein Killerspiel? Schünemann: Bei der Unterscheidung, was ein Killerspiel ist und was nicht, stützen wir uns auf ein Gutachten des Bundestages, das unter anderem wirklichkeitsnahe Tötungshandlungen als Kriterium benennt. Nicht jedes Strategiespiel ist ein Killerspiel. Wir reden nur über die Spitze des Eisberges.
Netzeitung.de: Ist die Verschärfung nicht unwirksam, wenn zu Hause oder etwa in Internetcafes dennoch hemmungslos Killerspiele gespielt werden?
Schünemann: Jeder, der so etwas erlebt, sollte den Betreiber dann darauf aufmerksam machen, dass diese Spiele verboten sind oder einer Altersbeschränkung unterliegen. Den Zugang Jugendlicher zu Internetcafes etwa zu beschränken, ist nicht sinnvoll und auch nicht umsetzbar. Wichtiger ist, die Medienkompetenz der Jugendlichen zu stärken.
Netzeitung.de: Stichwort Verbreitungsverbot: Computerspiele werden ja auch unter Schülern getauscht. Welche Verantwortung kommt etwa den Schulen zu?
Schünemann: Schulen müssen – zumindest in Niedersachsen - Straftaten melden, damit die Polizei einschreiten kann. Wenn das Verbreitungsverbot kommt, werden wir auch gegen die Weitergabe unter Schülern und Jugendlichen vorgehen.
Netzeitung.de: Nicht alle Bundesländer sehen das Problem der Killerspiele so wie Sie. Wie schätzen sie ihre Chancen auf eine Strafrechtsverschärfung ein?
Schünemann: Ich bin optimistisch, eine Mehrheit unter den Ländern zu erhalten. In der Runde der europäischen Innenminister gab es nach einer eher theoretischen Diskussion zunächst keine Zustimmung für ein Verbot von Killerspielen. Nachdem die Minister sich entsprechende Spielszenen angesehen hatten, war die Bereitschaft, etwas zu tun, plötzlich ganz groß.
Netzeitung.de: Sie und die Unterhaltungssoftware Selbstkontroll-Stelle USK, die die Altersfreigabe der Spiele vornimmt, sind ja aufeinander nicht gut zu sprechen. Sie bewertet ihnen die Spiele zu liberal. Wollen Sie das dauerhaft hinnehmen?
Schünemann: Derzeit prüft das kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen etwa 90 Spiele, die die Spieleprüfer der USK freigegeben haben, um nachzuweisen, dass die USK da nicht sachgerecht entschieden hat. Zugleich erarbeiten wir Alternativen zum bisherigen Prüf- und Freigabeverfahren für Konsolen- und Computerspiele. Die USK und die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien könnten in einer neuen Struktur aufgehen.
Netzeitung.de: Da müssen sie aber die anderen Länder noch überzeugen. Vor allem Nordrhein-Westfalen, das im Auftrag der Länder die von der USK empfohlenen Altersfreigaben für Spiele erteilt.
Schünemann: Der in Nordrhein-Westfalen dafür zuständige Sozialminister ist für Änderungswünsche bezüglich der Prüfinstitutionen auf beiden Ohren taub. Doch in der Sozialministerkonferenz sehe ich Bewegung. Die Minister haben eine Untersuchung in Auftrag gegeben, die die Wirksamkeit der Prüfinstrumentarien begutachten soll.
Uwe Schünemann ist Innenminister in Niedersachsen. Mit dem CDU-Politiker sprachen Dietmar Neuerer und Tilman Steffen