07. Dez 2006 12:29
Deutschland hat schon jetzt den strengsten Jugendschutz der Welt, sagt Christine Schulz. Die Netzeitung sprach mit der USK-Chefin über so genannte Killerspiele, Spiel-Tester und den Sinn von Verboten.
Netzeitung: Frau Schulz, was ist ein so genanntes Killerspiel? Christine Schulz: 'Killerspiel' ist kein juristischer Begriff. Ich weiß nicht, was die Verbotsbefürworter Herr Stoiber, Herr Beckstein, Herr Bosbach und andere unter einem Killerspiel verstehen, aber man ist wohl am Formulieren. Das Schießen auf Figuren allein kann dafür meines Erachtens nicht ausschlaggebend sein. Als Beispiel wird häufig das auch in Deutschland von Millionen junger Leute gern gespielte «Counterstrike» genannt. Sie spielen es nicht, um „Menschen zu töten“, sondern weil man im Team gegen ein anderes Team antritt und versucht, sich taktisch durchzusetzen und zu siegen. Wie man Menschen töten kann, lernt man dabei nicht, das lernt man meines Wissens nur in einer Armee.
Es ist aber zu befürchten, dass «Counterstrike» für Kinder und jüngere Jugendliche beeinträchtigend wirken könnte. Der Spieler führt seine Figur so, dass sie virtuell bewaffnet gegen menschlich gestaltete Spielfiguren vorzugehen hat. Kinder und jüngere Jugendliche können dabei möglicherweise weder das taktische Element noch den Teamcharakter in ausreichendem Maße reflektieren, können also vielleicht die virtuelle Welt von der Spielwelt nicht genügend voneinander abgrenzen.Das Spielthema oder das Grundkonzept oder das Genre allein sind jedoch in den Diskussionen unsrer Entscheidungsgremien nicht ausreichend Grund, um ein Spiel diskussionslos als jugendbeeinträchtigend oder jugendgefährdend einzuschätzen. Die von den Herstellern in der deutschen Version abgeschwächte Visualisierung der Folgen virtueller Gewalt war es, was das Prüfgremium darin bestärkte, es älteren Jugendlichen noch zumuten zu können, ohne, dass für sie Beeinträchtigungen auf Grund des Spielens zu befürchten sind. Die Originalversion mit viel deutlicheren Effekten, die die Treffer symbolisieren, so genannte Splatter-Effekte, wurde bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien 2003 zur Indizierung beantragt. Es wurde vom plural besetzten Gremium der BPjM als nicht jugendgefährdend eingeschätzt.
Netzeitung: Halten Sie damit den deutschen Jugendschutz für ausreichend?
Schulz: Wir haben das strengste Jugendschutzrecht der Welt. Wenn ein Spiel nicht gemäß der Altersfreigabe abgegeben wird, drohen dem Händler Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Strafen bis zu 50.000 Euro. Deutschlands Nachbarländer etwa geben für Spiele Alters-Empfehlungen, die auch oft geringer ausfallen als die Alterskennzeichnungen der USK für so genannte deutsche Versionen, also Versionen, die extra wegen dem deutschen Jugendschutz geändert wurden. Nach denen muss sich keiner richten - jeder darf trotzdem alles kaufen oder leihen.
Netzeitung: Was nützt der strenge Jugendschutz, wenn sich im Prinzip jeder nach Erwerb der geprüften und freigegebenen Spielversion zuhause aus dem Internet die gewalthaltigsten Spiel-Erweiterungen herunterlädt?
Schulz: Das ist ein ganz anderes Thema. Die Kennzeichnungen gelten immer für die geprüften Versionen und geprüft werden darf laut Jugendschutzgesetz nur ein Spiel auf einem zu veröffentlichenden Datenträger.
Netzeitung: Wie läuft so eine Spielprüfung eigentlich ab?
Schulz: Die Anbieter reichen ihre Spiele bei uns ein. Unsere Spiel-Tester spielen sie dann durch und bereiten eine Präsentation für die Gutachtergremien vor. Die Tester verbringen dafür zwischen sechs bis 20 Stunden mit dem Spiel. Um das Spiel in vertretbarer Zeit in allen Details kennen zu lernen, dürfen sie dabei auch Erleichterungen in Anspruch nehmen – etwa den so genannten Gott-Modus, der sofort nahezu alle Hilfsmittel erlaubt. Unsere Spieler sind keine Freaks, sie müssen aber kompetent sein und sich im Jugendschutz auskennen. Richtschnur ihrer Arbeit ist ein dafür geschaffenes internes Qualitätshandbuch.
Von den 53 Gutachtenden, die im Rahmen ihrer Jahresplanung Termine mit der USK machen, sind jeweils immer vier Gutachterinnen und Gutachter anwesend. Sie sind sonst als Jugendschutzsachverständige der Länder tätig beziehungsweise kommen aus pädagogisch-sozialpädagogischen, journalistischen, wissenschaftlichen Berufen. Hinzu kommt der Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörde aus Nordrhein- Westfalen. Die Vielfalt unter den Gutachtenden ist notwendig, präsentieren sie doch auch immer eine gesellschaftliche Meinungsvielfalt.Die von den Gutachtenden empfohlene Freigabe wird von den Ständigen Vertreter entweder übernommen, oder er legt sein Veto ein. Auch der Anbieter kann in Berufung gehen. Die Entscheidungen im Prüfgremium werden mit einfacher Mehrheit getroffen.
Netzeitung: Nach welchen Kriterien urteilen ihre Experten?
Schulz: Es gibt insgesamt 16 Kriterien, nach denen die Gutachter die Spiele differenziert wahrnehmen und bewerten. Dazu gehört etwa, inwieweit das Spiel als Spielangebot auf Grund welcher Spielelemente erkennbar bleibt oder der Unterschied zwischen Spielwelt und realer Welt verwischt oder auch, inwieweit der Spieler unter Zeit- und Handlungsdruck steht. Letzteres ist ganz wichtig, um jüngeren Kindern keine Beeinträchtigung wie zum Beispiel eine Übererregung zuzumuten.
Die Gutachtenden beurteilen, wie sich eine Spielatmosphäre konkret im Spiel vermittelt oder was sich dadurch an Werten vermittelt, oder auch nicht. Sie haben aber keine Liste zum Abhaken mit Punkten wie 'Fließt Blut', 'sind Gliedmaßen ab' oder 'Ist der Kopf noch dran oder kann man ihn abmachen'. Natürlich wird das Gutachtergremium umso bedenklicher, je brutaler das Spiel wird. Generell gilt, gestützt durch die Grundsätze und die Prüfordnung der USK, dass ein Computer- oder Videospiel in seinem gesamten Spielangebot erkannt und begutachtet werden muss.
Netzeitung: Gibt es einen Zusammenhang zwischen Computerspielen und solchen Vorfällen wie in Erfurt oder Emsdetten?
Schulz: Bisher ist ein Automatismus nicht wissenschaftlich erwiesen. Man kann meines Erachtens davon ausgehen, dass Verzweiflung über diese Welt und die Gesellschaft nicht aus Computerspielen heraus entsteht. Haltungen wie Hass und Erbarmungslosigkeit erwirbt man in sozialen Gemeinschaften und dort verlernt man sie auch. Der Amokläufer von Emsdetten hatte offenbar keine „Fallbacks“, die ihn von Hass und Gewalt abhalten konnten. Gäbe es einen direkten Zusammenhang, würden wir alle hochgradig gefährlich leben, weil alle Liebhaber bestimmter Spielegenres sozusagen Zeitbomben wären.
Klar ist doch: Computer gibt es noch nicht sehr lange, Amokläufer dagegen schon. Ich sehe es genau andersherum: Jugendliche, die von Gleichaltrigen abgelehnt werden, die Schulversager und Waffennarren sind und beispielsweise im Schützenverein oder im Internet an Waffen herankommen, suchen sich möglicherweise auch Computerspiele als Hobby, weil sie niemanden dafür brauchen. In Fußballvereine kommen sie ja nicht rein. Die Biografie sucht sich ein Medium, wo sie Fantasien ausleben kann, das ist ein uralter Zusammenhang.
Goethes Werther war zunächst verboten, da er nach Auffassung der Zensurbehörden Selbstmord in verzweifelten Liebessituationen nahe legte. Heute ist der Roman Weltliteratur.
Dass die Amokläufer von Erfurt oder Emsdetten Spiele wie „Counterstrike“ spielten, ist für mich kein Anlass für Panik. Eltern sollten sich nun nicht völlig verunsichern lassen, sie sind es ja oft ohnehin schon. Aber sie können die Diskussionen durchaus zum Anlass nehmen, sich dafür zu interessieren, was die eigenen Kinder spielen und warum sie es offenbar gern tun.
Netzeitung: Würden sie ihre Kinder Ego-Shooter oder ähnliche Schieß-Spiele spielen lassen?
Schulz: Wenn Kinder diese Spiele ausschließlich spielen und also mögen, dann würde ich sehr wach und interessiert begleiten, was mein Kind macht. Ich würde selbst spielen und herausfinden, was an dem Genre so fasziniert. Ich würde mir erklären lassen, was daran so toll ist. Je nach Alter des Kindes würde ich es aber auch zu Hause verbieten. Ein Problem ist, wenn Eltern schon früh aufhören, mit ihren Kindern in diesem Bereich Schritt zu halten und Kommunikation über Medienverhalten beenden.
Netzeitung: Nach den Schüssen in der Emsdettener Realschule forderten Politik und Sicherheitsexperten erneut ein Verbot so genannter Killerspiele beziehungsweise schärfere Verbote. Zu Recht?
Schulz: Deutschland hat weltweit das strengste Jugendmedienschutzsystem, es hat auch schon ein Verbot von Medien, die Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, das ist der Paragraf 131 Strafgesetzbuch. Wenn Menschen ohne genaue Recherche über die Unzulänglichkeiten des gesetzlichen Jugendschutzes befinden, ist das problematisch. Ob Deutschland bestimmte Computerspiele braucht oder nicht, ist kein Jugendschutzkriterium, auch nicht für Bücher, Filme, Theatervorstellungen, Ausstellungen. Da wäre aber die Empörung groß, wenn man diese Frage auf andere Medien beziehen würde.
Netzeitung: Der Spiele-Markt und die technischen Möglichkeiten entwickeln sich rasant. Halten Sie die derzeitigen Kriterien für die Spiele-Prüfungen noch für zeitgemäß?
Schulz: Die Kriterien muss man beständig analysieren und kritisch diskutieren. Das passiert bei der USK ständig, sie werden praktisch in jeder Prüfsitzung evaluiert. Für größere Veränderungen haben wir den USK-Beirat, das orientierende und die USK-Tätigkeit kontrollierende Organ. Es ist ein plural besetztes Gremium aus Vertretern von Bund, Ländern, Kirchen, Jugendverbänden und Wirtschaft. Auch mit der Bundesprüfstelle befinden wir uns im Erfahrungs- und Bewertungsaustausch. Auch sie ist im Beirat vertreten. Insgesamt wird das Jugendschutzgesetz bis 2008 evaluiert, auch die Jugendschutzprüfungen von Computerspielen.
Netzeitung: Nach Emsdetten kam auch wieder die Forderung nach Abschaffung der USK auf, weil sie zu liberal entscheide. Jüngst wieder vorgetragen unter anderem von Niedersachsens CDU-Innenminister Uwe Schünemann. Perlt das mittlerweile ab?
Schulz: Ich frage mich mitunter, ob bestimmte Einstellungen und Haltungen, die verantwortliche Erwachsene haben, von Angst diktiert werden. Angst davor, dass die junge Generation anders wird, als man selbst es ist. Manche wollen das 20. Jahrhundert zurückhaben, so scheint es. Wenn die Forderungen nach Verboten ein Unverständnis des Mediums Computerspiel ist, ist dies Ausdruck eines Kulturpessimismus'. Man muss Computer- und Videospiele nicht gut finden, aber auch Geschmack ist kein Jugendschutzaspekt.
Klar hätte ich gern, dass ich mit undifferenzierte Kritik cooler umgehen könnte, aber in dieser Hinsicht bin ich selbst nach zwölf Jahren bei der USK noch kein Profi.
Die Soziologin Christine Schulz leitet die USK seit Februar 2006. Die Fragen stellte Tilman Steffen