23. Nov 2006 07:08
Nach der Schul-Schießerei vom Emsdetten stehen die Prüfer von PC-Spielen in der Kritik, zu lasch zu urteilen. Die Netzeitung sprach mit NRW-Familienminister Laschet über Kontrollmöglichkeiten und die Wirkung von Killerspielen.
Netzeitung: Herr Laschet, der Täter von Emsdetten war exzessiver Spieler von «Counterstrike» und anderen Computerspielen, ein Zusammenhang zwischen seinem Hobby und seiner Tat ist nicht zu übersehen. Warum wird nicht verhindert, dass Spiele Jugendliche derart beeinflussen? Armin Laschet: Ob der Täter wirklich ein exzessiver Spieler war, steht ja noch nicht fest. Aber selbst wenn: Der Zusammenhang zwischen der Tat und dem Spielen von gewalthaltigen Spielen ist sicher nicht eine Frage von Ursache und Wirkung. Kein ernst zu nehmender Wissenschaftler oder Psychologe würde dies behaupten.
Eine im Auftrag der Bundesregierung von dem renommierten Medienwirkungsforscher Professor Kunczik erarbeitete Studie hat gezeigt, dass keine der bislang durchgeführten wissenschaftlichen Untersuchungen einen solchen Zusammenhang nachgewiesen hat. Ich plädiere daher dafür, in diesem sehr ernsten Fall nicht mit einfachen Lösungsformeln zu arbeiten. Die Aggression des Täters hat sich - nach allem was wir wissen - über Jahre aufgebaut. Sie ging einher mit dem Gebrauch von Waffen, der Täter hat sich sozial isoliert - und all dies hat nicht zu einer Reaktion des sozialen Netzes geführt. Hier scheinen mir die wichtigen Diskussionspunkte zu liegen und nicht bei aktionistischen Aktivitäten bezüglich der Freigabe oder des Verbots von Computerspielen.
«Counterstrike» kann man auch im Internet spielen, und das ist nicht kontrollierbar. Wer bei solchen Vorfällen als erstes das Verbot von Computerspielen fordert, verhindert eine Debatte über die wirklichen Ursachen dieser Gewalt.Netzeitung: Ihr Bundesland erteilt stellvertretend für die anderen Länder für Spiele die Altersfreigaben, die die Prüfgremien der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle USK empfehlen. Die USK steht – nicht zum ersten Mal - in der Kritik, zu lasch über die Zulassung und Alterseinstufung von Spielen zu entscheiden.
Laschet: Ich halte die Vorwürfe für unbegründet. Die USK entscheidet ja nicht allein. Die Obersten Landesjugendbehörden sind dort mit einem Mitarbeiter vertreten, der die Freigabe vornimmt. Dabei sind USK und Länder an gesetzliche Grundlagen gebunden. Was gegen Strafrecht verstößt, also etwa Gewalt verherrlichend ist, wird verboten. Was jugendgefährdend ist und durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu indizieren wäre, darf nicht in den Handel. Spiele die weder unter die eine noch die andere Linie fallen, erhalten ein Kennzeichen. Mit dem Bundesinnenministerium sind wir uns über die Anwendung der Indizierungskriterien einig und bislang wurde noch kein Spiel mit Alterskennzeichen als strafrechtlich relevant bewertet.
Netzeitung: Niedersachsens CDU- Innenminister Uwe Schünemann will nun über den Bundesrat ein Verbot so genannter Killerspiele erreichen. Würde Nordrhein-Westfalen das unterstützen?
Laschet: Soweit es die Initiative zum Verbot von Gewalt verherrlichenden Computerspielen betrifft, fordert er etwas, was schon verboten ist. Dies ist bereits im Strafgesetzbuch geregelt. Ob auch der Besitz und die Herstellung - und nicht nur die Weitergabe unter Strafe gestellt werden sollte - kann sicher diskutiert werden. Eines scheint mir aber wichtig: Man darf sich nicht der Illusion hingeben, dass damit die Spiele nicht mehr zugänglich wären. Wer will, kann sich die Spiele im Ausland legal besorgen oder aus dem Internet herunter laden. Auch hier gilt: Aktionismus, der an den Ursachen vorbeigeht, darf es nicht geben.
Netzeitung: Schünemann will die USK ganz abschaffen und fordert ein vollkommen neues Gremium. Zu Recht?
Laschet: Nein. Die Mutmaßungen zum Versagen der USK sind nicht belegt. Die Verfahren führen zu richtigen Entscheidungen. Aber selbstverständlich werden Verfahren und Entscheidungen einer kritischen Würdigung unterzogen. Das passiert begleitend. Darüber hinaus haben die Jugendministerinnen und Jugendminister der Länder und des Bundes eine Evaluation des Jugendschutzrechtes, der Verfahren und damit auch der USK und ihrer Freigaben beauftragt. Hier wird auf solider Grundlage festzustellen sein, ob wir Änderungen brauchen. Das halte ich für den richtigen Weg, auch wenn Schnellschüsse scheinbar populärer sind.
Netzeitung: Verbote verhindern gefährdende Spiele sicher nicht völlig, eine mögliche Strafbarkeit des Besitzes oder der Nutzung könnte jedoch Unschlüssige abschrecken. Wer verhindert die Umsetzung wirksamer Maßnahmen gegen Hersteller, Händler oder Nutzer?
Laschet: Auf eine Anfrage der FDP vom August 2006 in dieser Sache hat die Prüfung durch die Bundesregierung ergeben, dass kein weiterer Handlungsbedarf gegeben ist, weil das Strafgesetzbuch bereits Regelungen enthält. Die von Ihnen genannten Unschlüssigen werden heute schon abgeschreckt: Computerspiele ohne Alterskennzeichen geraten überwiegend nicht offiziell auf den deutschen Markt. Sie können freilich importiert oder im Ausland gekauft werden. Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird hart bestraft.
Armin Laschet (CDU) ist Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration in Nordrhein-Westfalen. Die Fragen stellte Tilman Steffen