«Seit 9/11 wird deutlich mehr überwacht»
04. Sep 2006 07:06
 |  Peter Schaar | Foto: dpa |
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Bundesdatenschützer Schaar sieht mit Sorge, dass in Deutschland «immer mehr Überwachung» stattfindet. Die Netzeitung sprach mit ihm über umstrittene Anti-Terror-Maßnahmen und die Folgen des 11. September 2001 für die Bürger.
Netzeitung: Nach den vereitelten Anschlägen in Großbritannien und Deutschland gibt es hierzulande einen Wettstreit der Parteien um immer neue Maßnahmen und Gesetze gegen Terrorismus. Sind die Reaktionen der Politik angemessen?Peter Schaar: Ich habe Zweifel, ob die Reaktionen immer angemessen sind. Gerade die Tatsache, dass man die Verdächtigen so schnell ausfindig machen konnte, sagt aus, dass die Befugnisse der Sicherheitsbehörden so sind, dass effizient gehandelt werden kann. Deshalb leuchtet mir nicht ein, wenn angesichts des Fahndungserfolgs der Behörden zusätzliche Befugnisse gefordert werden, zumal zweifelhaft ist, dass ein Mehr an Befugnissen mehr Sicherheit bringen würde.
Netzeitung: Ziel der Anti-Terror-Maßnahmen soll sein, die Bürger vor Anschlägen zu schützen und terroristische Netze so früh wie möglich zu erkennen und zu zerschlagen. Haben Sie den Eindruck, dass hierbei auch der Datenschutz ausreichend gewürdigt wird?
Schaar: Bei manchen Vorschlägen habe ich den Eindruck nicht. Ich mahne deshalb, die Sicherheitsdebatte sachlich zu führen. Bei allen Maßnahmen, die jetzt diskutiert werden, sollte immer gefragt werden, ob sie angemessen und geeignet sind, ein Sicherheitsproblem wirklich zu lösen.
Mehr in der Netzeitung: Streit um Anti-Terror-Datei |
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Netzeitung: Wo sehen Sie den Datenschutz nicht ausreichend gewürdigt?Schaar: Bei manchen Forderungen der Gewerkschaft der Polizei sehe ich z.B. eine gewisse Einseitigkeit. Wenn recht pauschal eine Ausweitung der Befugnisse verlangt wird, dann kann ich dem nicht immer folgen. Genauso wenn gesagt wird, wir brauchen unbedingt eine volltextgestützte Anti-Terror-Datei. Für mich ist das aus fachlicher wie verfassungsrechtlicher Sicht nicht ausgegoren.
Netzeitung: Auch Teile der Union wünschen ein solche Datei. Was spricht dagegen? Wäre eine Volltextdatei verfassungswidrig?
Schaar: Bei einer Volltextdatei könnte es zu einem Informationsverbund kommen, bei dem ungefiltert Informationen zwischen Polizei und den Nachrichtendiensten hin- und her fließen. So etwas wäre verfassungsrechtlich höchst bedenklich, weil die Nachrichtendienste vielfach ungesicherte Informationen erhalten und verarbeiten. Sie erheben auch Daten, die sich im Nachhinein als nicht zutreffend erweisen können. Es darf nicht sein, dass die Polizei aufgrund solcher weicher Informationen zu einer falschen Bewertung kommt und handelt. Ein solches Verfahren wäre auch für die Arbeit der Geheimdienste kontraproduktiv, weil sie Gefahr laufen, keine Informationen mehr von ausländischen Diensten zu bekommen.
Netzeitung: Wäre eine Kombination aus Index- und Textdatei denkbar, wie das bereits in der Vergangenheit von Niedersachsen und Bayern angeregt wurde?
Schaar: Das hängt von der Ausgestaltung ab. Wenn in eine solche Datei Freitextfelder hineinkämen, in die die Sicherheitsbehörden zusätzliche individuelle Angaben schreiben könnten, dann wäre das völlig inakzeptabel. Das darf es nicht geben. Für vertretbar hielte ich einen erweiterten Grunddatensatz, um gegebenenfalls die jeweiligen Zielpersonen besser zu identifizieren. So wäre es keine datenschutzrechtliche Katastrophe, wenn neben der Anschrift der Zielperson auch die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse aufgenommen würde.
Netzeitung: Und wo hätten Sie Bedenken?
Schaar: Wenn von Kontakt- oder Begleitpersonen zum Beispiel alle Auslandsaufenthalte und die Religionszugehörigkeit aufgenommen würde, dann ginge das zu weit.
Netzeitung: Für CSU-Chef Stoiber gehört zu einer wirksamen Anti-Terror-Datei neben Nationalität, Beruf und Auslandsaufenthalten auch die Angabe der Religionszugehörigkeit.
Schaar: Man sollte hier unterscheiden zwischen denen, die am Rande von Ermittlungen ins Visier von Sicherheitsbehörden geraten, und den tatsächlich Beschuldigten. Allerdings ist auch dann fraglich, ob die Polizei wirklich wissen muss, dass jemand Jude, Katholik oder Moslem ist. Das ist nicht unbedingt erforderlich. Wenn es darum geht, einen extremen islamistischen Hintergrund deutlich zu machen, dann ist die Zurechnung zum Islamismus das Entscheidende und nicht die Tatsache, dass jemand dem Islam angehört.
Mehr in der Netzeitung: Umgang mit Muslimen |
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Netzeitung: Viele Muslime in Deutschland fühlen sich angesichts Sicherheitsdebatte unter Generalverdacht gestellt. Zurecht?Schaar: Ein Generalverdacht gegen Muslime darf es nicht geben, und ich hoffe, es wird ihn auch nicht geben.
Netzeitung: Sind die Sorgen dennoch berechtigt angesichts von Überlegungen die Religionszugehörigkeit in eine Anti-Terror-Datei aufzunehmen?
Schaar: Die Frage ist, was bringt die Angabe der Religionszugehörigkeit wirklich. Ich bin nicht davon überzeugt, dass es die Sicherheitsbehörden wirklich weiterbringt, wenn sie wissen, dass ein Islamist Jude, Katholik oder Moslem ist. Derjenige, der auf einer solchen Information besteht, muss nachweisen, warum diese Information notwendig ist. Ich sehe keinen Nutzen. Außerdem erhöht jedes zusätzliche Merkmal, das in die Datei aufgenommen wird, die Wahrscheinlichkeit, dass das ganze Vorhaben durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben wird.
Netzeitung: Ist es eigentlich nicht peinlich, dass es fünf Jahre nach dem 11. September noch immer nicht gelungen ist, sich auf eine gemeinsame Anti-Terror-Datei zu einigen?
Schaar: Ich frage mich, wie wichtig denjenigen eigentlich die Anti-Terror-Datei ist, die erst besonders laut danach rufen und dann das ganze Projekt blockieren wollen, wenn bestimmte Merkmale nicht berücksichtigt werden. Das ist eine Fundamentalposition, die ich nicht nachvollziehen kann. Vor allem dann nicht, wenn eine verfassungsrechtlich akzeptable Lösung aufs Spiel gesetzt wird, indem verfassungsrechtlich hochproblematische Zusätze für die Datei gefordert werden. Was hätten denn die Sicherheitsbehörden davon, wenn man in die Datei etwas hineinschreibt, was das Verfassungsgericht kurze Zeit später wieder kassiert.
Netzeitung: Von mehreren Innenpolitikern erging der Aufruf an die moslemischen Gemeinden, «Hassprediger» in ihren Reihen nicht zu dulden und «Verdächtige» Polizei und Geheimdiensten zu melden. Ist ein solcher Appell sinnvoll?
Schaar: Natürlich muss man sich überlegen, wie Personen oder Personenkreise, die in eine für die Sicherheit in Deutschland problematische Richtung tendieren, von ihrem Weg abgebracht werden können.
Netzeitung: CDU und SPD fordern jetzt sogar, dass in deutschen Konsulaten zur Gefahrenabwehr vor der Einreise aus so genannten Problemstaaten Fingerabdrücke genommen werden sollen. Was halten Sie davon?
Schaar: Die Wirksamkeit dieser Maßnahme ist fraglich. Die Verdächtigen der gescheiterten Anschläge bei uns und auch in Großbritannien haben ihre Identität ja überhaupt nicht verschleiert. Insofern frage ich mich, was mit dem Abnehmen von Fingerabdrücken gewonnen werden kann. Andererseits ist das Thema nicht neu. Es ist längst Realität, dass bei Visumantragstellern aus bestimmten Staaten Fingerabdrücke genommen werden. Dazu gibt es im übrigen eine Entscheidung der Europäischen Union, die Abdrücke im Visa-Informations-System zu speichern.
Mehr in der Netzeitung: Debatte um Videoüberwachung |
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Netzeitung: Bundesinnenminister Schäuble will die Überwachung im öffentlichen Raum ausweiten. Für ihn ist das ein probates Mittel zur Terrorabwehr, für Sie auch?Schaar: Nur begrenzt. Man kann bestimmte Straftaten mittels Videoüberwachung besser aufklären, aber im Regelfall nicht verhindern. Die Videoüberwachung muss sich auf gefährdete Orte und Kriminalitätsschwerpunkte beschränken. Deshalb muss vorher geklärt werden, wo diese Voraussetzungen vorliegen. Zwischen Bahn und Bundespolizei gibt es ja beispielsweise Absprachen darüber, welche Orte als sensibel einzustufen sind und deshalb stärker überwacht werden müssen. Es ist zudem gesetzlich geregelt, wie lange Bilddaten gespeichert werden dürfen und wer darauf zugreifen darf. Natürlich kann eine Videokamera keine verdächtigen Gepäckstücke ausfindig machen – auch nicht in Zügen. Insofern ist hier speziell geschultes Bahnpersonal sicherlich die bessere Lösung.
Netzeitung: Sehen Sie Anzeichen dafür, dass sich Deutschland nach und nach zu einem Überwachungsstaat entwickelt?
Schaar: Wir entwickeln uns zu einer Gesellschaft, in der immer mehr Überwachung stattfindet. Ich habe den Eindruck, dass die Diskussion vielfach verkürzt geführt wird. Bisweilen wird ausgeblendet, was die jeweilige Maßnahme bewirken kann und ob es Alternativen gibt, die angestrebten Ziele, insbesondere mehr Sicherheit im öffentlichen Raum, zu erreichen. Das sehe ich außerordentlich kritisch, zumal die Überwachung ganz überwiegend Unverdächtige betrifft. Das ziellose Erheben und Auswerten von Daten halte ich nicht nur für einen wenig effizienten, sondern auch für einen verfassungsrechtlich höchst problematischen Weg.
Netzeitung: Was kann man dagegen tun?
Schaar: Ich setze auf eine kritische Öffentlichkeit und auf die politisch Verantwortlichen. Die Politik sollte immer eine genaue Vorstellung davon entwickeln, was effektive Maßnahmen sind und wie die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden können.
Netzeitung: Wir sprechen ja von einer asymmetrischen Form der Bedrohung. Terroristen haben es vornehmlich auf schlecht schützbare Ziele abgesehen. Ist der Rechtsstaat bei der Abwehr solcher Anschläge nicht per se überfordert?
Schaar: Die Gefahr besteht natürlich. Denn es muss immer genau im Blick behalten werden, dass man den Rechtsstaat zu verteidigen hat. Der Rechtsstaat selbst basiert ja darauf, dass man nicht pauschal verurteilt, inhaftiert und überwacht, sondern dass man die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger wahrt. Auch angesichts der asymmetrischen Bedrohung dürfen die rechtsstaatlichen Prinzipien nicht aufgegeben werden. Wenn man sie aufweicht, wäre damit eine Entwicklung eingeleitet, wie sie von Terroristen gewünscht ist. Deshalb sage ich: Überreaktionen im Kampf gegen den Terror sind immer falsche Reaktionen. Es muss immer mit kühlem Kopf, hoher Sensibilität und Rechtsstaatsempfinden gehandelt werden. Das gilt auch angesichts der aktuellen Bedrohungssituation.
Netzeitung: Was hat sich fünf Jahre nach dem 11. September 2001 hinsichtlich der Sicherheit der Bürger geändert?
Schaar: Wir haben deutlich mehr Überwachung. Wir haben aber gleichwohl nicht den Überwachungsstaat, sondern einen Rechtsstaat. Insofern haben wir etwas zu verteidigen. Es kann nicht sein, dass nach jedem geglückten oder vereiteltem Anschlag an der Gesetzesschraube gedreht wird. Das wäre eine falsche Reaktion.
Mit Peter Schaar sprach Dietmar Neuerer