28. Aug 2006 07:35
Der Deutsche Anwaltsverein sieht die derzeit diskutierten Anti-Terror-Maßnahmen kritisch. Was davon rechtlich zulässig ist, sagte Vorstandsmitglied Ulrich Schellenberg im Interview mit der Netzeitung.
Netzeitung: Bundesinnenminister Schäuble will die Überwachung im öffentlichen Raum ausweiten. Für ihn ist das ein probates Mittel zur Terrorabwehr, für Sie auch?Ulrich Schellenberg: In der gesamten Bundesrepublik werden jeden Tag hunderte von Kilometern Videobänder aufgezeichnet. Die Videoüberwachung hat nur einen ganz entscheidenden Fehler: Die Aufzeichnung werden erst dann durchgesehen, wenn tatsächlich etwas passiert ist. Sowohl die Bahnhöfe in Madrid als auch die U-Bahnstationen in London und auch der Hauptbahnhof in Köln sind flächendeckend Video überwacht. Gleichwohl konnten die Attentäter ihren Anschlag ungehindert vorbereiten und mit tödlicher Sicherheit zuschlagen. Das es in Köln nicht auch zu einer Katastrophe gekommen ist, lag letztlich nur an dem technischen Defekt.
Wenn man zynisch sein wollte, könnte man formulieren, dass mit jeder weiteren Kamera, die man aufstellt, die Wahrscheinlichkeit steigt, dass man im Falle eines Anschlages die Explosion selbst im Bild festhalten kann. Die Videoüberwachung kann immer nur im Rahmen der Aufklärung eines Terroranschlages dienen, nicht aber zu dessen Verhinderung.
Netzeitung: Das sehen viele Innenpolitiker in Deutschland, vor allem aus den Reihen der Union, ganz anders.
Schellenberg: Die derzeitigen politischen Forderungen nach flächendeckender Videoüberwachung sind ein ganzes Stück weit unehrlich. Den Bürgern wird suggeriert, dass der Ausbau der Videoüberwachung für sie einen echten Sicherheitsgewinn bringen wird. Genau das wird aber nicht der Fall sein.
Wenn wir die Sicherheit an Verkehrsknotenpunkten erhöhen wollen, dann muss man an diesen Stellen mehr und vor allem gut geschultes Personal einsetzen in der Hoffnung, dass diese auffälliges oder verdächtiges Verhalten von Attentätern im Vorfeld erkennen können. Die Entwicklung geht aber genau in die entgegengesetzte Richtung. In Berlin besteht die Planung bis zum Jahr 2010, bis auf wenige Ausnahmen, sämtliches Personal von den S-Bahnhöfen abzuziehen und stattdessen die Stationen flächendeckend mit Videokameras zu überwachen.
Ich halte dies für einen ganz klares Weniger und nicht ein Mehr an Sicherheit wie es derzeit in der politischen Diskussion suggeriert wird.
Netzeitung: Aber Sie können doch nicht bestreiten, dass die Polizei aufgrund der Videoüberwachung eine schnelle Identifizierung und auch eine Festnahme der Täter gelungen ist.
Schellenberg: Nein, das kann und will ich nicht abstreiten. Richtig ist natürlich auch, dass jeder verhaftete Attentäter aus dem Verkehr gezogen ist und keinen weiteren Anschlag mehr durchführen kann. Es ist im Moment die gängige Argumentation. Aber an diesem Punkt kann man nicht stehen bleiben.
Nimmt man diesen Gedanken auf und denkt ihn konsequent zu Ende, dann bedeutet doch dies nichts anderes, als dass sich jedem potentiellen Attentäter die Chance für einen Anschlag oder Anschlagversuch ergäbe, um ihn dann an Hand der Identifikation über die Videoüberwachung aus dem Verkehr zu ziehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein ernst zu nehmendes Sicherheitskonzept ist.
Die Forderung nach einer flächendeckenden Videoüberwachung kommt mir eher vor wie ein politisches Placebo, das dazu dienen soll, der Bevölkerung ein subjektives Sicherheitsgefühl zu geben. In Wirklichkeit müssen wir eingestehen, dass wir trotz aller Anstrengungen solchen Anschlagsplänen ein ganzes Stück weit machtlos gegenüber stehen. Dieses Eingeständnis fällt Politikern naturgemäß sehr schwer.
Netzeitung: Unter welchen Umständen wäre eine flächendeckende Videoüberwachung rechtlich zulässig?
Schellenberg: Videoüberwachung ist immer nur dann zulässig, wenn sie verhältnismäßig ist. Insoweit stört mich bereits der Begriff «flächendeckend». Die Aufstellung von Videoüberwachungskameras ist meist in den Polizeigesetzen der Länder geregelt und setzt voraus, dass es sich um gefährdete Orte handelt. Das Aufstellen einer Videoüberwachungskamera in einer ruhigen Wohnstraße wäre verfassungsrechtlich nicht zulässig.
Netzeitung: Nach den versuchten Bombenattentaten auf zwei Regionalzüge will die Bundesregierung im Zuge der Prävention auch das Internet schärfer kontrollieren. Was halten Sie davon?
Schellenberg: Wenn wir im Vorfeld einen Anschlag verhindern wollen, dann müssen wir natürlich auch die entsprechenden Erkenntnisse im Vorfeld gewinnen, d.h., wir müssen bei entsprechenden Verdachtsmomenten, insbesondere die Kommunikation möglicher Attentäter überwachen. Das gilt sowohl für Telefongespräche als auch für E-Mails. Hierzu haben wir klare gesetzliche Regelungen. Wenn ich Herrn Schäuble richtig verstanden habe, möchte er darüber hinausgehen und im Internet nach «auffälligen» und deshalb verdächtigen Meinungsäußerungen suchen. Soweit es einen konkreten Tatverdacht auf eine Straftat gibt, gibt es auch insoweit keine Bedenken. Ohne einen solchen konkreten Tatverdacht sind Eingriffe in die Privatsphäre aber nicht zulässig.
Netzeitung: Stichwort Anti-Terror-Datei: Diskutiert wir derzeit, ob auch die Polizei erfahren soll, über welche Terrorverdächtigen die Geheimdienste Informationen haben. Dazu wäre aber eine Volltextdatei nötig. Ist das rechtlich zulässig?
Schellenberg: Unsere Verfassung sieht eine strikte Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst vor. Hierfür gibt es auch gute Gründe. Im Unterschied zu den Geheimdiensten hat die Polizei das Recht bei konkretem Tatverdacht unmittelbar in die Rechte der Bürger einzugreifen. Dem gegenüber arbeiten die Geheimdienste im Verborgenen ohne konkreten Tatverdacht. Die Geheimdienste arbeiten zum Teil auch auf der Basis ungesicherter und spekulativer Informationen. Gerade aufgrund der unterschiedlichen Arbeits- und Funktionsweise dürfen die Informationen nicht durcheinander gemischt werden. Es muss immer klar sein, wo kommt die Information her und auf welcher Grundlage wurde sie erhoben.
Ulrich Schellenberg ist Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltsvereins. Mit ihm sprach Dietmar Neuerer