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Fehler bei Eishalle in Bad Reichenhall eingeräumt

28. Jan 2008 20:41, ergänzt 20:48
Ein Angeklagter räumte Fehler beim Bau der Eishalle ein
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Im Prozess um den Hallen-Einsturz von Bad Reichenhall hat ein Angeklagter ein Teilgeständnis abgelegt. Ein Bauingenieur sagte vor dem Landgericht Traunstein, welche Fehler er gemacht hat.

Zu Beginn des Prozesses um den Einsturz der Eissporthalle von Bad Reichenhall hat einer der Angeklagten ein Teilgeständnis abgelegt. Der Bauingenieur Walter G. gab am Montag vor dem Landgericht Traunstein zu, dass er die Dachträger unzulässig konstruiert und falsch berechnet habe.

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Beim Einsturz der Halle am 2. Januar 2006 waren 15 Kinder und Frauen zu Tode gekommen, 36 Menschen waren zum Teil schwer verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft den insgesamt vier Angeklagten fahrlässige Tötung und Körperverletzung vor.

Der Architekt Rolf R. und der Bauingenieur Rüdiger S. beteuerten vor Gericht ihre Unschuld und wiesen der Stadt als Bauherr, Aufsichtsbehörde und Betreiber der Halle die Hauptverantwortung zu. Der vierte Angeklagte, der ehemalige Leiter der Hochbauabteilung der Stadt Reichenhall, ist wegen einer Krebsoperation vorübergehend verhandlungsunfähig und soll sich später in einem eigenen Prozess verantworten.

Angeklagter wegen Suizidgefahr in Klinik

Die Anklage wirft den vier Angeklagten eine haarsträubende Kette von Pfusch und Schlamperei vor. Wenn auch nur einer von ihnen seine Pflicht erfüllt hätte, wäre das Unglück vermieden worden, sagte Oberstaatsanwalt Günther Hammerdinger. Viele Familienangehörige im Gerichtssaal brachen in Tränen aus, als er die Namen, Alter und genauen Verletzungen aller Opfer verlas.

Der 67-jährige Bauingenieur Walter G. wird nach Angaben des Gerichts wegen Suizidgefahr in einer Klinik behandelt. Als Einziger gab er zu, dass er als Planer überfordert gewesen sei und die Dachträger 1972 falsch konstruiert und berechnet habe. Allerdings habe ein ursprünglich mitangeklagter, kürzlich verstorbener Zimmerer den falschen Leim verwendet und die Träger durch unnötige Verbindungen geschwächt. Auch den Vorwurf, er habe seine Statik entgegen der Vorschrift nicht prüfen lassen, bestritt er.

Bau ohne geprüfte Statik

Dem Architekten Rolf R. und dem damaligen Hochbauamtschef von Bad Reichenhall, Horst P., warf die Anklage vor, sie hätten das Dach auch ohne geprüfte Statik bauen lassen und dies unter den Teppich gekehrt, als 1975 ein anderer Ingenieur darauf hingewiesen habe.

Architekt Rolf R. sagte empört: «Ich sitze hier als völlig Unschuldiger auf der Anklagebank.» Er sei damals Berufsanfänger gewesen, die Prüfbehörde habe versagt. «Ich jedenfalls bin an dieser Tragödie nicht schuld!» Bei einer Kontrolle des Eishallendachs 2003 soll der Statiker Rüdiger S. die Unterlagen nicht geprüft, gefährliche Risse und Auflösungen des Leims übersehen und den Trägern einen guten Zustand bescheinigt haben. Wasserflecken hätten auf die Tragfähigkeit keinen Einfluss, zitierte der Staatsanwalt aus seinem Bericht knapp zwei Jahre vor dem Einsturz. S. habe nicht einmal gemerkt, dass die Hauptträger Hohlkästen waren.

Rüdiger S. sagte, ein umfassendes Statik-Gutachten sei nie sein Auftrag gewesen. «Das natürliche Rechtsempfinden rebelliert, wenn nicht ein einziger Verantwortlicher der Stadt zur Rechenschaft gezogen wird», sagte sein Verteidiger Rolf Krüger. Robert Schmidbauer, der bei dem Einsturz seine acht und elf Jahre alten Töchter Marina und Christina verlor, sagte, die Unschuldbehauptungen machten ihn «fassungslos». Bis zur geplanten Urteilsverkündung am 24. April will das Gericht 40 Zeugen und Gutachter vernehmen. (AP)

 
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