Bundestag verlängert ALG I für Ältere
25.01.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Die neue «63er-Regelung» verhindert, dass Bezieher von ALG II bereits mit 60 Jahren in Frührente mit lebenslangen Abschlägen geschickt werden können. Die nun beschlossene Schutzklausel begrenzt die Rentenabschläge auf vorerst 7,2 Prozent. Die Neuregelungen bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrats.
Ein Streit Ende vergangenen Jahres in der Koalition hatte verhindert, dass die Neuregelung noch rechtzeitig zu Jahresbeginn 2008 in Kraft treten konnte. Deshalb enthalten die nun gefassten Beschlüsse rückwirkende Regelungen zum 1. Januar.
In der Debatte kritisierte der FDP-Arbeitsmarktexperte Dirk Niebel, statt Leistungsausweitung sei eine weitere Beitragssenkung nötig gewesen. Die längere Arbeitslosengeld-I-Bezugsdauer belastet die Bundesagentur für Arbeit mit jährlich etwa 800 Millionen Euro. Linksfraktion-Chef Oskar Lafontaine sagte, auch die abgemilderte «Zwangsverrentung» trage zu mehr Altersarmut bei. Die Grünen- Rentenexpertin Irmingard Schewe-Gerigk erklärte: «Wer arbeiten will und kann, darf nicht zwangsweise in Rente geschickt werden.»
Für den arbeitsmarktpolitischen Sprecher der Union, Ralf Brauksiepe (CDU), sorgen die Beschlüsse «für mehr soziale Gerechtigkeit»: «Es ist ein gutes Gesetz geworden.» Auch die SPD- Abgeordnete und Parteivize Andrea Nahles nannte die längere ALG-I- Zahlung «gerecht», da diese «nicht zu Lasten einer Gruppe oder einer Generation» gehe. Den Vorwurf der «Zwangsverrentung» wies sie zurück. Es gebe behördlichen Ermessensspielraum. (dpa)

