Allerdings wies das Bundesjustizministerium entsprechende Forderungen der Union zurück, das Strafmaß für jugendliche Straftäter zu erhöhen: «Das geltende Jugendstrafrecht ist geeignet und ausreichend, um notwendige und angemessene Sanktionen gegen jugendliche Straftäter auszusprechen», sagte ein Ministeriumssprecher der «Berliner Zeitung» zufolge. Er verwies darauf, dass beim Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund stehe. Ähnlich äußerte sich der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz: «Wir brauchen keine härteren Strafen. Die Justiz hat ein völlig ausreichendes Rüstzeug, um angemessen zu handeln«, sagte er der »Passauer Neuen Presse«. FDP und Grüne lehnten die Unions-Forderungen ebenfalls ab. «Höhere Strafen bringen nichts», sagte der FDP-Innenpolitiker Max Stadler der «Berliner Zeitung». Er sprach sich stattdessen dafür aus, gefährdete oder kriminelle Jugendliche früher aufzufangen. Gefragt seien das Elternhaus, die Behörden, die Schule sowie die Kommunen, die dafür Geld bereitstellen müssten. Auch die Justiz müsse dafür sorgen, dass straffällig gewordenen Jugendlichen schnell der Prozess gemacht werde.
Der Grünen-Politiker Volker Beck verwies darauf, dass Richter bei reifen Tätern zwischen 18 und 21 Jahren bereits jetzt das Erwachsenenstrafrecht anwendeten. Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion kritisierte, dass bei kriminellen Jugendlichen oft ausschließlich das Strafrecht angewandt werde, weil andere Instrumente zu teuer seien. Nötig sei etwa eine Betreuung von jugendlichen Straftätern. (nz/dpa/AP)