26.12.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Bundespräsident Köhler unterzeichnet das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Bundespräsident Köhler hat keine Bedenken gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Deshalb soll es nun eine Massen-Verfassungsklage in Karlsruhe geben.
Bundespräsident Horst Köhler hat das umstrittene Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet. «Es gab keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an der Ausfertigung gehindert hätten», hieß es aus dem Bundespräsidialamt.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kündigte daraufhin die mit mehr als 25.000 Teilnehmern größte Massen-Verfassungsklage in Karlsruhe an. Zuvor waren an Köhler zahlreiche Appelle gerichtet worden, das Gesetz nicht zu unterzeichnen. Nach dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung äußerten sich der Deutsche Journalisten-Verband und die Bundesrechtsanwaltskammer entsprechend.
Auch FDP-Politiker Koppelin strebt Verfassungsklage an Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte in einem AP-Interview, die gesetzlichen Hürden bei der Vorratsdatenspeicherung seien deutlich niedriger als oft behauptet. Eine Verfassungsklage kündigten auch der FDP-Abgeordnete Jürgen Koppelin und die Humanistische Union an.
Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz nun zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Danach werden Telefon- und Internetverbindungsdaten künftig ein halbes Jahr lang gespeichert und neue Regeln für die Telefonüberwachung eingeführt. Auch Telefonate von Anwälten, Ärzten und Journalisten dürfen unter bestimmten Bedingungen abgehört werden. (dpa/AP)