netzeitung.deWeniger ALG-II bei Klinikaufenthalten

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Ein Klinik-Aufenthalt kann für Hartz-IV-Empfänger eine Einbuße ihrer Bezüge bedeuten (Foto: AP<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Ein Klinik-Aufenthalt kann für Hartz-IV-Empfänger eine Einbuße ihrer Bezüge bedeuten
Foto: AP
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Gegen den Willen von Linkspartei und Grünen hält der Bundestag an der Kürzung von Hartz-IV-Leistungen bei Klinikaufenthalten fest. Allerdings führt eine Verordnung eine Bagatellgrenze ein, die Betroffene besser stellt.

Hartz-IV-Empfängern wird bei längeren Klinik- und Kuraufenthalten auch in Zukunft Geld gekürzt. Das sieht eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums vor, die zum 1. Januar 2008 in Kraft tritt. Ein Antrag der Linksfraktion, diese rückgängig zu machen und Kürzungen bei stationären Aufenthalten auszuschließen, scheiterte am Donnerstagabend im Bundestag. Neben der Linksfraktion stimmten nur die Grünen für einen Stopp der Regelung, die allerdings für Betroffene sogar Verbesserungen gegenüber der bisherigen Regelung enthält.

Neu eingeführt wird nämlich eine Bagatellgrenze: Nur wenn ein Betroffener länger als drei Wochen im Krankenhaus liegt, fällt er nicht mehr unter diese und ihm wird Geld von seinem Hartz-IV-Satz abgezogen. Die Verordnung war bereits vor einer Woche vom Bundeskabinett gebilligt worden. Sie ist ohne Beteiligung des Parlaments gültig. Vor allem geht es um Regelungen zur Einkommensberechnung und –anrechnung, dabei wird aber auch das Thema Klinikaufenthalt behandelt.

Hartz-IV-Empfängern wird demnach während eines stationären Aufenthalts anteilig das Geld abgezogen, das im Regelsatz für Verpflegung vorgesehen ist. Berechnet werden 35 Prozent von 347 Euro monatlich. Zur Begründung heißt es, das Essen im Krankenhaus sei eine Sachleistung, die angerechnet werden müsse: «Andernfalls würde es durch einen Aufenthalt im Krankenhaus zu einer Einkommensverbesserung kommen», so der Parlamentarische Staatssekretär im Arbeitsministerium, Klaus Brandner. Die Bagatellgrenze liegt bei 83 Euro.

Linke hält Kürzungen für rechtswidrig
Der Vorsitzende der Linksfraktion, Oskar Lafontaine, sagte, mehrere Gerichtsurteile hätten die Kürzungen als rechtswidrig eingestuft. In dieselbe Kerbe hieb der sozialpolitische Sprecher der Fraktion der Grünen: Markus Kurth sagte, die Bundesregierung greife dem Bundessozialgericht vor, das im März kommenden Jahres eine Grundsatzentscheidung über die Zulässigkeit von Kürzungen bei stationären Aufenthalten treffen wolle. Der Deutsche Caritasverband hatte die Regierung aufgefordert, die Verordnung bis zur Entscheidung der obersten Sozialrichter auszusetzen.

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linken, Dagmar Enkelmann, wies darauf hin, dass der Bundestag noch im Oktober die Bundesregierung aufgefordert habe, die Kürzungen ganz abzuschaffen. Die Regierung missachte den «klaren Willen des Gesetzgebers», kritisierte Enkelmann. Bisher wurde die Anrechnung auf Basis einer Vereinbarung zwischen Bundesarbeitsministerium, Bundesagentur für Arbeit und Deutschem Verein, dem Zusammenschluss freier und öffentlicher Träger der sozialen Arbeit, vorgenommen. (epd)