13. Dez 2007 17:54
Ein Bundestagsabgeordneter will vor Gericht erreichen, künftig nicht mehr vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden. Beim Prozess sagte der Linke-Politiker Ramelow, seine Ausspähung sei illegal.
Der Vizevorsitzende der Linke-Fraktion will jetzt mit einer Feststellungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland erreichen, dass seine Beobachtung durch den Geheimdienst für unzulässig erklärt wird. Das Kölner Gericht will ein Grundsatzurteil, ob der Verfassungsschutz Parlamentarier beobachten darf, am 17. Januar 2008 verkünden.Rechtsvertreter des BfV betonten in der Verhandlung, es gebe einen «konkreten und verdichteten Verdacht in Bezug auf extremistische Bestrebungen» Ramelows. Seine Beobachtung sei nötig zur «Erfüllung der Aufgaben des Bundesverfassungsschutzes». Es seien lediglich Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen für seine Akte gesammelt worden.
Ramelow sagte, er sei durch die geheimdienstliche Beobachtung in seiner Arbeit als Parlamentarier behindert. Im Alltag beginne er seine Telefonate «mit einem herzlichen Gruß an das Bundesamt». Seine politischen Äußerungen seien im übrigen durch das Grundgesetz gedeckt. (dpa)