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Gesetz zur Erbschaftssteuer gebilligt

11. Dez 2007 12:33, ergänzt 15:00
Die Gesetzeslage beim Erben wird sich 2008 verändern
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Die Bundesregierung hat sich grundsätzlich auf die Reform der Erbschaftssteuer geeinigt. Details sind zwischen Union und SPD allerdings noch umstritten.

Die Erbschaftsteuerreform hat eine weitere Hürde genommen: Die Bundesregierung billigte am Dienstag auf einer vorgezogenen Kabinettssitzung den Gesetzentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts. Darin fehlen aber wesentliche Änderungen, die Unionspolitiker fordern. Sie pochen nun auf Korrekturen in den parlamentarischen Beratungen.

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In der CDU/CSU wird bezweifelt, dass die Reform bereits am 1. April 2008 in Kraft treten kann. Wahrscheinlicher sei der 1. Juli. Die Union stößt sich an den Vorgaben für Steuerentlastungen für Firmenerben. Die SPD warnt vor Verzögerungen und weitergehenden Erleichterungen.

Nach dem Gesetzentwurf werden Kinder, Enkel oder Ehepartner trotz der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Höherbewertung von Immobilien in den meisten Fällen keine Steuer zahlen müssen. Das normale Eigenheim soll weiter steuerfrei vererbt werden können. Die Erleichterungen für Firmenerben sollen rückwirkend zum 1. Januar 2007 gelten.

Ferne Verwandte und sonstige Erben dagegen werden mehr Steuern zahlen müssen. Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) sagte, auf die meisten Menschen gerade im engen Familienverbund kämen keine neuen Steuern zu, wenn sie erben. «Omas Häuschen bleibt steuerfrei. Aber wer Omas Villa erbt, der wird Steuern zahlen müssen.»

Glos: Bindungsfristen für Firmenerben zu lang

Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) und andere Unionspolitiker halten die Bindungsfristen bei dem Steuerprivileg für Firmenerben für zu lang. Bisher ist vorgesehen, dass 85 Prozent des Betriebsvermögens innerhalb von zehn Jahren schrittweise steuerfrei gestellt werden.

Bedingung ist, dass die Lohnsumme in der Zeit in keinem Jahr unter 70 Prozent des Werts der letzten fünf Jahre vor Firmenübergang sinkt. Außerdem muss das Betriebsvermögen 15 Jahre lang erhalten bleiben. Auch Familienunternehmer fordern Korrekturen bei den Steuersätzen, der Nachversteuerungsregelung sowie der Lohnsummenauflage.

Kritik aus dem Mittelstand

Als «wenig befriedigenden Kompromiss» hat der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, den Entwurf in einer Presseerklärung bezeichnet. «Die Besteuerung nach Verkehrswert wird für die meisten Mittelständler die Unternehmensnachfolge deutlich verteuern.»

Dies werde durch die höheren Freibeträge nicht kompensiert, kritisierte der Mittelstandspräsident. «Auch die Bedingungen zur steuerfreien Übertragung des Betriebsvermögens dürften sich als wenig praktikabel und bürokratisch erweisen. Es ist wirklichkeitsfremd vorzuschreiben, dass ein Unternehmen 15 Jahre lang im Haftungsverbund bleiben muss.» Der Unternehmer werde praktisch gezwungen, für eine spätere Nachbesteuerung Rückstellungen auf Kosten der Liquidität zu bilden, meinte Ohoven.

Länderetats werden belastet

Die Reform könnte die Länderetats belasten. 2008 und 2009 wird mit Mindereinnahmen von 185 Millionen beziehungsweise 190 Millionen Euro gerechnet. Grund ist das Wahlrecht zwischen altem und neuem Recht, das Erben für 2007 und 2008 eingeräumt werden soll. Um Gestaltungen zu vermeiden, beschränkt sich das Wahlrecht aber auf Erbschaften. Schenkungen werden davon ausgeschlossen. Vorgabe war, dass das den Ländern zustehende Erbschaftsteuer-Aufkommen trotz Reform weiter bei rund vier Milliarden Euro im Jahr liegt. Dies wird eingehalten. (dpa)

 
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