netzeitung.deKinderrechte sollen ins Grundgesetz

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Schwerin trauern um die kleine Lea-Sophie (Foto: dpa/Jens Büttner <br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Schwerin trauern um die kleine Lea-Sophie
Foto: dpa/Jens Büttner
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Alle Parteien sind sich einig: Kinder sollen per Verfassung geschützt werden. Die Berliner Polizei rettete unterdessen schon wieder einen Zweijährigen aus einer vollkommen verdreckten Wohnung.

Nach dem Hungertod der fünfjährigen Lea-Sophie aus Schwerin hat Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen dafür plädiert, spezielle Kinderrechte in der Verfassung zu verankern. Sie habe «Sympathie für Überlegungen, besondere Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen», sagte die CDU-Politikerin der «Bild am Sonntag».

Konkret sprach sich von der Leyen für ein «Recht auf Förderung der Entwicklung von Kindern» aus. Dieses könne «eine gute Basis für eine nachhaltige Kinderpolitik und für einen besseren Schutz vor Misshandlung und Vernachlässigung sein».

SPD-Generalsekretär Hubertus Heil mahnte in der Debatte um Kinderrechte zur Eile. «Kinder sind eigenständige Personen mit eigenen Rechten. Wo Kinderrechte verletzt werden, müssen Staat und Gesellschaft eingreifen. Die SPD will deshalb die Rechte der Kinder möglichst noch in dieser Legislaturperiode im Grundgesetz verankern», erklärte Heil.

Zustimmung signalisierte auch die Opposition. «Kinderrechte müssen endlich ins Grundgesetz», verlangte Grünen-Fraktionschefin Renate Künast. «Dann wird klar: Der Staat und die ganze Gesellschaft sind verantwortlich für ihr Wohl und ihren Schutz.»

In Berlin kam die Polizei am Wochenende rechtzeitig und rettete ein Kleinkind aus einer verwahrlosten Wohnung. Der Zweijährige hatte am frühen Samstagmorgen eineinhalb Stunden lang geweint und geschrien, so dass die Nachbarn die Beamten alarmierten, wie das
Präsidium mitteilte. Als sie um 07.10 Uhr eintrafen, kam auch gerade die 22-jährige Mutter mit einem Bekannten in die Wohnung im Bezirk Marzahn zurück. Sie war nach eigenen Angaben um 04.00 Uhr in ein Restaurant gegangen.

Laut Polizei weigerte sich die Frau, die verschlossene Tür des Kinderzimmers zu öffnen. Die Polizisten nahmen ihr den Schlüssel ab und fanden im Zimmer den mit Urin durchnässten Jungen. «In dem mit Fliegen übersäten Zimmer, in dem der Zweijährige eingesperrt war, roch es stark nach Urin und Exkrementen», erklärte das Präsidium.

«Die Beamten konnte keine Kindernahrung oder ein kindgerechtes Zimmer im Haushalt vorfinden.» Der kleine Junge wurde dem Kindernotdienst übergeben. (AP)