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Vorratsdatenspeicherung ab 2008 Gesetz

30. Nov 2007 14:30
Gesprächsinhalte werden nicht gespeichert.
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Der Bundesrat hat die umstrittene Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Jetzt wollen FDP-Politiker und ein breites Bürgerbündnis gegen das Gesetz Verfassungsklage in Karlsruhe erheben.

Der Bundesrat hat am Freitag der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. Damit werden Telekommunikationsunternehmen ab 2008 verpflichtet, die Verbindungsdaten ihrer Kunden für Telefon, Internet und E-Mails sechs Monate zu speichern. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte können die Daten nach richterlicher Genehmigung abfragen.

Demnach müssen Telekommunikationsunternehmen sechs Monate lang speichern, wer mit wem wann telefoniert hat. Gespeichert werden Rufnummer, Uhrzeit, Datum der Verbindung und - bei Handys - der Standort zu Beginn des Gesprächs. Beim Internet werden Daten zum Zugang (IP-Adresse) sowie zur E-Mail-Kommunikation und Internet- Telefonie erfasst. Der Inhalt der Gespräche wird nicht gespeichert. Zugriff haben Polizei und Staatsanwaltschaft, wenn ein Richter-Beschluss vorliegt.

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Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger sind ausgenommen

Das Gesetz soll Kriminalität und Terror wirksamer bekämpfen helfen. Bei der Datenspeicherung wird eine EU-Vorgabe umgesetzt, die die Staaten nach den Terroranschlägen von Madrid 2004 beschlossen hatten. Die Attentäter hatten damals vor den Anschlägen telefoniert - die Speicherung der Verbindungsdaten sollen Fahnder zu Hintermännern führen. Die Neuregelung in Deutschland geht jedoch über die Vorgaben hinaus.

Die Daten von Abgeordneten, Geistlichen und Strafverteidigern dürfen nach dem neuen Gesetz künftig allerdings grundsätzlich nicht ausgewertet werden. Für andere Berufsgruppen wie Journalisten, Ärzte oder Anwälte sind vor einer Datenauswertung Einzelfallprüfungen auf die Verhältnismäßigkeit durch einen Richter vorgeschrieben.

Proteste und Klagen angekündigt

FDP-Politiker und ein breites Bürgerbündnis wollen gegen das Gesetz Verfassungsklage in Karlsruhe erheben. Die Opposition hatte das Gesetz mit dem Verweis auf Bürgerrechte abgelehnt. Auch Datenschützer, verschiedene Berufsgruppen und Verbände hatten es immer wieder scharf kritisiert. So unterstützen bereits 13.000 Bürger mit ihrer Unterschrift eine Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung. Bürger könnten sich noch bis zum 24. Dezember der Verfassungsbeschwerde gegen den «Angriff auf ihre Privatsphäre» anschließen, hieß es. (epd/dpa/AP)


 
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